Liegenschaftenbewertungen 2023
Haben Sie im Jahr 2023 eine Liegenschaft erworben oder umfassend renoviert? Aktuell erhalten Sie eine Liegenschaftenbewertung für die Steuerperiode 2023. Bitte bewahren Sie dieses Schreiben auf und übertragen die festgelegten Werte in Ihre Steuererklärung 2023. Beachten Sie hierzu unser FAQ Liegenschaften.
Betreffend Kapitalisierung eines MFH möchten wir Sie auf unser Online Formular hinweisen.