Generelle Fristerstreckung
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich hat entschieden, die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuerklärung 2019 für die gesamte Bevölkerung (natürliche Personen) auf den 31. Mai 2020 zu erstrecken.
Sollten Sie trotzdem eine Erstreckung der Einreichefrist beantragen wollen, können Sie dies direkt online oder schriftlich tun.