Wildtiere & Insekten

Regeln für ein konfliktfreies Zusammenleben
Einige einfache Regeln erleichtern ein konfliktfreies Zusammenleben von Mensch und Wildtieren:
1. Wildtiere nicht füttern
Wildtiere sollten nicht gefüttert werden, denn verarbeitetes Futter kann die Tiere krank machen und zu verändertem Sozialverhalten und Konflikten führen. Das Füttern von Tauben, Raubtieren und Schalenwild ist gesetzlich verboten. Vor allem bei Tauben und Wasservögeln kann das Füttern auch zu einer Überpopulation führen, worunter andere Tierarten leiden. Das Füttern von Singvögeln im Winter ist ebenfalls nicht nötig, kann aber schöne Naturbeobachtungen erlauben und ist nicht schädlich, solange passendes Futter und saubere Vogelhäuschen verwendet werden. Wird ein Vogelhäuschen genutzt, bei dem Kot ins Futter gelangen kann, können am Häuschen gefährliche Krankheiten übertragen werden.
2. Abfälle korrekt entsorgen
Littering schadet Wildtieren; sie können sich in Müllstücken verheddern, sich an scharfen Gegenständen verletzen oder versehentlich Plastik fressen. Arten wie Raben, Füchse oder Waschbären haben zudem gelernt, dass in menschlichen Abfällen noch viel Essbares zu finden ist. Dies verursacht aber nicht nur Unordnung und hygienische Probleme, die Tiere können sich bei der Futtersuche im menschlichen Müll auch ernsthaft verletzen oder krank werden. Es ist daher sehr wichtig, Abfälle korrekt zu entsorgen und in geschlossenen Behältern aufzubewahren.
3. Konflikte zwischen Haus- und Wildtieren verhindern
Katzen sind mit Abstand die häufigsten Beutegreifer der Schweiz. Sie machen Jagd auf Vögel, Schmetterlinge, Frösche, Blindschleichen und viele weitere Kleintiere – darunter auch seltene und bedrohte Arten. Am sichersten ist die Haltung der Katzen im Haus, wenn möglich mit einem umzäunten Auslauf. Um die Katze bei der Jagd draussen wenigstens einzuschränken, können bunte Halskrausen, Glöckchen oder leuchtende Halsbänder eingesetzt werden. Für Hunde gilt vom 1. April bis am 31. Juli Leinenpflicht im Wald und am Waldrand. Es ist illegal, seinen Hund wildern zu lassen. Es ist strikt verboten, Haustiere auszusetzen, insbesondere auch Fische und Schildkröten.
4. Rücksicht nehmen in der Freizeit
Viele wertvolle Lebensräume von Tieren sind auch attraktiv für die Freizeitnutzung. Halten Sie sich beim Sporttreiben an die Regeln und nehmen Sie Rücksicht. Fahrradfahren, Biken und Reiten ist beispielsweise nur auf offiziellen Wegen erlaubt. Wer illegale Biketrails nutzt, macht sich strafbar.
Wildtierbeobachtungen melden
Das Projekt StadtWildTiere Winterthur startete 2016 und konnte seither mittels Beobachtungsmeldungen aus der Bevölkerung das Vorkommen der Wildtiere im Siedlungsraum erforschen, erlebbar machen und fördern. Melden auch Sie Ihre Beobachtungen auf der Plattform und helfen Sie uns damit, eine bessere Übersicht über die Wildtiere im Stadtgebiet zu erlangen:
Exotische Tierarten melden Sie bitte direkt an die entsprechenden Stellen:
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