Fledermäuse

Gesetzlicher Schutz und Gebäuderenovationen
Viele einheimischen Fledermausarten sind bedroht und alle Arten sind bundesrechtlich geschützt. Für den Vollzug des Schutzes sind die Kantone zuständig. Bei bekannten Fledermausstandorten macht die Stadt im Rahmen der Baubewilligung Auflagen zum Schutz der gebäudebewohnenden Säugetiere und Gebäudebrüter. Stadtgrün Winterthur berät Bauherrschaften zu Fragen rund um den Fledermausschutz und stellt den Kontakt zu Expert:innen her, falls weiterführende Abklärungen nötig sind.
Da die Fledermäuse je nach Art und Geschlecht über das Jahr ganz unterschiedliche Verstecke nutzen, sind sie oft nur für ein paar wenige Wochen oder Monate an einem Gebäude. Das kann es schwierig machen, sie an einem Ort rasch nachzuweisen. Bei älteren Gebäuden ist daher immer Vorsicht angebracht und Abklärungen sollten möglichst früh beginnen.
Förderung am Haus
Spaltenfledermäuse können am eigenen Haus, auch an Neubauten, leicht gefördert werden. Die einfachste Variante ist das Aufhängen von Fledermauskästen aussen an der Fassade. Diese Kästen (Spaltenquartiere oder Aufputzquartiere) gibt es aus Holz oder Beton. Die Massnahmen können auch ins Gebäude integriert werden, ohne sichtbar zu sein, beispielsweise indem extra Spalten geschaffen werden hinter Verblechungen oder Ziegeln oder mittels fix eingebauter Kästen. Mindestens genauso wichtig ist eine naturnahe Umgebung, damit die Fledermäuse genügend Insekten als Nahrung finden.
Fledermäuse in Winterthur
Fledermäuse sind nachtaktiv und werden daher leicht übersehen. Ihre Verstecke haben sie in Baumhöhlen, an Bäumen unter abstehender Borke, in Gebäudespalten oder in Dachstöcken. Im Winter, wenn sie keine Nahrung finden, halten sie Winterschlaf in feuchten Verstecken mit konstanten Temperaturen wie Keller oder Höhlen. Je nach Art und Geschlecht bewohnen die Fledermäuse über das Jahr unterschiedliche Verstecke.
In Winterthur konnten schon folgende Fledermausarten nachgewiesen werden:
- Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
- Braunes Langohr (Plecotus auritus)
- Grosses Mausohr (Myotis myotis)
- Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus)
- Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
- Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
- Weissrandfledermaus (Pipistrellus kuhlii)
- Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Fledermaus gefunden: Was tun?
Schützen Sie Ihre Gesundheit
Die meisten Fledermäuse sind gesund und stellen keine Gefahr für den Menschen dar. Es kann aber vorkommen, dass einzelne Individuen von einer Krankheit betroffen sind, die uns Menschen schaden kann, daher sollten Tiere nicht ohne Schutz berührt werden. Sehr selten kann es in der Schweiz vorkommen, dass eine Fledermaus von Tollwut betroffen ist. Diese tödliche Virusinfektion wird über den Speichel infizierter Tiere übertragen. Dafür ist ein direkter Kontakt nötig, beispielsweise durch Bisse oder Kratzer (auch sehr kleine). Sollte dieser unwahrscheinliche Fall eintreffen, ist es wichtig, dass Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Bei rechtzeitiger Behandlung gibt es eine wirksame Impfung, um das Risiko einer Tollwuterkrankung auszuschliessen. Eine Übertragung durch Blut, Urin oder Kot findet nicht statt. Allfällige Kotkügelchen stellen daher keine Gefahr für Menschen oder Haustiere dar.
Wenn Sie eine ausgewachsene Fledermaus finden, so lassen Sie diese im Frühling, Sommer oder Herbst am besten einfach sein. Falls es sich um ein Versteck an einem Gebäude handelt, dann melden Sie dieses bitte an oekologie@win.ch. Entdecken Sie eine Fledermaus im Winter, die zu früh aus ihrem Winterschlaf gerissen wurde, oder ein Jungtier, das noch nicht selbstständig ist, dann kann das geschwächte Tier in eine Notpflegestation gebracht werden.
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