Künftiger Urnengang
Urnengang vom 8. März 2026
An diesem Urnengang stehen aus kommunaler Perspektive die Erneuerungswahlen für die Amtsdauer 2026–2030 im Fokus. Zudem entscheiden die Stimmberechtigten über vier eidgenössische Vorlagen – davon eine mit Gegenvorschlag. Der Kanton verzichtet auf die Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung.
Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 9. bis 14. Februar 2026.
Alle Informationen zu den kommunalen Erneuerungswahlen finden Sie hier.
Der Bundesrat hat beschlossen, die folgenden Vorlagen am 8. März 2026 zur Abstimmung zu bringen:
- Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung (BBl 2025 2885 2886);
- Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (BBl 2025 2887);
- Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BBl 2025 2888);
- Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung (BBl 2025 2033).
Die Volksinitiative «Bargeld ist Freiheit» und der direkte Gegenentwurf (Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung) gelangen gemäss dem Verfahren nach Artikel 139b der Bundesverfassung zur Abstimmung. Die Stimmberechtigten äussern sich dabei separat zur Volksinitiative und zum Gegenentwurf. Sie können den Vorlagen zustimmen oder diese ablehnen. In der Stichfrage können sie angeben, ob sie Volksinitiative oder Gegenentwurf vorziehen, falls beide von Volk und Ständen angenommen werden. Letztmals gelangte dieses Abstimmungsverfahren anlässlich der Volksabstimmung vom 28. November 2010 zur Anwendung («Ausschaffungsinitiative» und direkter Gegenentwurf). Der Bundesrat wird die Stimmberechtigten in geeigneter Form über den Prozess informieren.
Der Kanton verzichtet auf die Anordnung einer kantonalen Volksabstimmung: Regierungsratsbeschluss Nr. 1073/2025 | Kanton Zürich).


