Künftiger Urnengang
Urnengang vom 14. Juni 2026
Bund mit zwei, Kanton mit fünf Abstimmungsvorlagen (davon zwei mit Gegenvorschlag). Die Stadt Winterthur hat noch keine Abstimmungsvorlagen bekanntgegeben.
Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur hat die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen auf den 14. Juni 2026 festgesetzt.
Die Zustellung der Wahl- und Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 18. bis 23. Mai 2026.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 11. Februar 2026 beschlossen, die folgenden zwei Vorlagen am 14. Juni 2026 zur Abstimmung zu bringen:
- Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» (BBl 2026 17);
- Änderung vom 26. September 2025 des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst (Zivildienstgesetz, ZDG) (BBl 2026 2896).
Der Regierungsrat hat beschlossen, folgende 5 Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- Verfassung des Kantons Zürich (Änderung vom 15. September 2025; Vertretung von Kantonsratsmitgliedern) (ABl 2025-09-26)
- Kantonale Volksinitiative «Wohneigentum wieder ermöglichen (Wohneigentums-Initiative)» (ABl 2023-09-08)
- A. Kantonale Volksinitiative für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen («Wohnungsinitiative») (ABl 2023-04-21)
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025 (ABl 2025-11-21) - A. Kantonale Volksinitiative «Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen (Wohnschutz-Initiative)» (ABl 2023-08-18)
B. Gegenvorschlag des Kantonsrates vom 17. November 2025 (ABl 2025-11-21) - Kantonale Volksinitiative «Stopp Prämien-Schock: Für eine automatische Entlastung bei den Krankenkassenprämien» (ABl 2023-09-01)
Im Ersatzwahlverfahren für eine ordentliche Staatsanwältin oder einen ordentlichen Staatsanwalt des Bezirkes Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2025–2029 sind keine Wahlvorschläge eingegangen. Die Voraussetzungen für eine stille Wahl sind daher nicht erfüllt. Es ist somit eine Urnenwahl durchzuführen (SS 54a und 57 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte [GPR]).
- Der erste Wahlgang ist auf den Sonntag, 14. Juni 2026, anzusetzen.
- Ein allfälliger zweiter Wahlgang ist auf den Sonntag, 27. September 2026, zu legen (S 58 GPR).
Da keine Wahlvorschläge eingegangen sind, hat die Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel ohne Beiblatt zu erfolgen (S 55 GPR).
Der Verband der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden der Stadt Winterthur hat mit Beschluss vom 15. Dezember 2025 das Datum für die Durchführung der Erneuerungswahlen der Kirchenpflegen auf den 14. Juni 2026 festgesetzt.
Die Stimmberechtigten der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde der Stadt Winterthur beschliessen zudem über den Ausführungskredit von 2,32 Millionen Franken für die Sanierung der Liegenschaft Kirchplatz 3.




