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Flächendeckende Blaue Zone

Flächendeckende Blaue Zone

Aus Weiss wird Blau - Ab Herbst 2024 soll in ganz Winterthur das Verkehrsregime "Blaue Zone" gelten. So wird die Stadtbevölkerung vor dem Parkierungsdruck von aussen, insbesondere durch den Pendelverkehr, entlastet. Anwohnende können eine Jahresparkbewilligung beantragen. Auch für Gewerbebetriebe, Ärztinnen und Ärzte oder Mitarbeitende von Sozialen Diensten gibt es Angebote.

Die flächendeckende Einführung der Blauen Zone wurde vom Stadtrat bereits 2016 beschlossen, 2019 stimmte das Stadtparlament dem Ausführungskredit zu. In Winterthur gibt es rund 5500 öffentliche Parkplätze, für die (Stand 2023) rund 2700 Dauerparkkarten im Umlauf sind. Etwa 6 Prozent der 45'000 Motorfahrzeuge in Winterthur parkieren also regelmässig im öffentlichen Strassenraum.

Die Blaue Zone ist in vielen Schweizer Städten und vielerorts im Ausland bereits der Normalfall. In Winterthur wurden im ersten Schritt einzelne Pilotzonen (Blumenau/Neuwiesen, Oberwinterthur/Zinzikon) umgesetzt. Die Erfahrungen zeigen, dass das System gut akzeptiert wird und der Parkierungsdruck durch Auswärtige sinkt.

Um den positiven Effekt der Blauen Zone möglichst bald erreichen zu können und gleichzeitig eine Verschiebung des Parkierungsdrucks in andere Quartiere zu verhindern, hat der Stadtrat am 10. April 2024 die flächendeckende Einführung der Blauen Zone auf dem gesamten Stadtgebiet beschlossen. Die dazugehörige Verkehrsanordnung wurde am 17. Mai 2024 amtlich publiziert (zu den amtlichen Publikationen). Tritt sie in Kraft, wird das ganze Stadtgebiet per Stichtag zur Blauen Zone. Durch die gleichzeitige Umstellung auf dem ganzen Stadtgebiet ist eine spürbare und rasche Entlastung für die Winterthurer Wohnbevölkerung zu erwarten.

Zeitgleich mit der Verkehrsanordnung zur Einführung der flächendeckenden Blauen Zone wurde für die einzelnen Zonen Verkehrsanordnungen zur Regelung der Parkierung beschlossen. Diese Verkehrsanordnungen regeln die Anordnung der Parkfelder pro Zone und beinhalten ein Parkverbot ausserhalb markierter/signalisierter Parkfelder. Auch diese Verkehrsanordnungen wurden am 17. Mai 2024 amtlich publiziert. 

Berechtigte und Bewilligungen

Anwohnende und hiesige Betriebe können Jahres- oder Monatsparkkarten beantragen, damit sie in der Nähe ihres Wohn- oder Firmenstandorts parkieren können. Diese Dauerkarten gelten jeweils für die lokale Parkkartenzone. Für Besuchende können Tagesparkbewilligungen gelöst werden. Informationen zur Berechtigung und zu den verschiedenen Tarifen finden Sie hier.

Alle diese Bewilligungen können über die Handy-App Parkingpay gelöst werden. Diese kommt auch auf den kostenpflichtigen Parkplätzen der Stadt Winterthur zum Einsatz. Eine Anleitung finden Sie hier.

Die neuen Parkkartenzonen

In den 19 Parkkartenzonen von Winterthur (Übersicht der Parkkartenzonen) dürfen Motorfahrzeuge innerhalb und ausserhalb von markierten Parkplätzen nur mit einer gültigen Parkbewilligung für die jeweilige Zone abgestellt werden.

Für das Kurzparkieren kann von Montag bis Samstag von 8.00 bis 19.00 Uhr die blaue Parkscheibe verwendet werden (Anleitung zur Verwendung der Parkscheibe). Inhabende von Jahres- und Monatsbewilligungen benötigen keinen im Auto sichtbaren Nachweis der Bewilligung.

Häufig gestellte Fragen

Bild Legende:

Die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone ist seit langem beschlossen. Die Erfahrung aus den drei Pilotzonen zeigt, dass die Blaue Zone an sich wenig umstritten ist. Die kritischen Rückmeldungen betrafen die Anzahl und Positionierung der Parkfelder. Mit der Einführung auf einen Schlag kann das primäre Ziel der Anwohnerprivilegierung voraussichtlich rasch erreicht werden. Die Fragen nach der bedarfsgerechten Anzahl Parkplätzen kann separat beantwortet werden sobald der Pendelverkehr nicht mehr in den Quartieren parkiert.

Die Anwohnenden und hiesigen Betriebe werden einige Wochen vor der Umsetzung per Post informiert. Mit einer Plakatkampagne, Medieninformationen und Flyern werden auch Pendelnde auf die Umstellung aufmerksam gemacht.

Durch das neue Vorgehen ändert sich die Anzahl der Parkplätze im ersten Schritt nicht. Hingegen sollte durch den Wegfall des quartierfremden Pendelverkehrs eine gewisse Entlastung eintreten. In einem zweiten Schritt wird die Anordnung der Parkfelder für jede Zone festgelegt. Vereinzelt kann es vorkommen, dass Parkfelder wegfallen, wo sie den heutigen Sicherheitsstandards (Mindestbreiten für Blaulicht- und Strassenfahrzeuge, Abstände zu Kreuzungen) nicht genügen.

Sofern keine Rechtsmittel ergriffen werden wird die flächendeckende Blaue Zone ab Spätherbst 2024 gelten.

Am besten per Handy über die Parkingpay-App. Es ist auch möglich, bei der Stadtpolizei Winterthur am Schalter Jahreskarten zu lösen oder Besucherparkkarten zu beziehen. Dauerparkkarten werden elektronisch auf das Nummernschild hinterlegt. Es werden keine Karten in Papierform ausgestellt. 

Massgeblich ist der Wohnort. Die Grenzen der Parkkartenzonen finden sich auf diesem Übersichtsplan. Bei Fragen können die Ordnungsbussenzentrale oder der Schalter der Stadtpolizei weiterhelfen.

Gemäss der Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund, soll der Parkraum in den Quartieren primär der Quartierbevölkerung zur Verfügung stehen. In den Quartierzentren abseits von reinen Wohnquartieren soll zugunsten des Gewerbes eine gewisse Rotation der Parkfeldbelegung forciert werden. Im Stadtzentrum sind gemäss der Verordnung nur gebührenpflichtige Parkfelder anzubieten.

Die Ordnungsbussenzentrale der Stadtpolizei Winterthur unter der Telefonnummer 052 267 58 25 oder per Mail an parkkarten@win.ch

Das sogenannte "Bieler Modell" sieht vor, dass nur eine Bewilligung erhält, wem auf privatem Grund keine Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Immobilienverwaltung oder der Eigentümerschaft beizulegen. Eigenheimbesitzende können diese selbst ausfüllen.

Ist ein Fahrzeug einmal registriert, können verschiedene Personen, z.B. Familienmitglieder, es benutzen, ohne dass alle diese Lenkenden dafür die App brauchen. Eine Person kann mit ihrem Account auch mehre Fahrzeuge des eigenen Haushalts registrieren.

Die Besucherbewilligung ist 24 Stunden gültig, die Nachtparkgebühr ist inklusive.

In einem öffentlichen Parkhaus, auf Parkfeldern der Firma oder auf einem privat gemieteten Parkplatz.

Wohnwagen und Anhänger (mehrspurige Fahrzeuge) haben ein Kontrollschild und es muss somit eine Bewilligung beantragt werden.

Da die Parkkarte nur elektronisch hinterlegt wird, werden grundsätzlich keine Parkkarten mehr verschickt.

Es gibt keine Preiserhöhung, aber in Quartieren, wo die Blaue Zone neu eingeführt wird, ist anstelle der Nachtparkbewilligung (660 Franken) neu eine Kombi-Karte für die Blaue Zone und das Nachtparkieren (710 Franken) nötig.

Das nächtliche Dauerparkieren ist in Winterthur seit 1965 gebührenpflichtig. Der Preisrahmen ist in der Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone geregelt, deren Überarbeitung das Stimmvolk am 26. September 2021 angenommen hat. Die Preise wurden damals nicht erhöht.

Fürs ganze Stadtgebiet kommen 5500 öffentliche Parkplätze auf weniger als 3000 Dauerparkkarten (Stand 2023). In einzelnen Parkkartenzonen ist es aber prinzipiell möglich, dass mehr Bewilligungen ausgestellt werden als Parkplätze vorhanden sind. Dies, weil alle Anwohnenden gemäss der Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone Anrecht auf Anwohnerparkbewilligungen haben. Durch die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone ist keine wesentliche Veränderung zu erwarten, da das Parkplatzangebot im Strassenraum weitgehend gleich bleibt. Durch das «Bieler Modell», das einen Nachweis erfordert, dass keine Abstellmöglichkeit auf Privatgrund besteht, soll der öffentliche Strassenraum durch die Umstellung zusätzlich entlastet werden.

Wie bis anhin. Im Stadtzentrum und den Quartierzentren sind die Parkplätze in der Regel bereits heute bewirtschaftet. Abseits der Zentren dürften für die Kundschaft eher mehr Parkplätze zur Verfügung stehen, da sie nicht mehr durch quartierfremde Dauerparkierende besetzt sind.

Sie müssen nichts unternehmen, die bisherige Bewilligung gilt weiterhin. Nun sogar für das neue, grössere Gebiet der Zone 20. Es wird erwartet, dass sich die Verfügbarkeit der Parkfelder grundsätzlich verbessert.

Dieser Parkplatz ist gebührenpflichtig und mit einer Parkbewilligung nicht mehr nutzbar.

Sie wohnen nun in der Anwohnerzone 29. Wenn Sie Ihr Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkfeld parkieren, müssen Sie eine entsprechende Anwohnerparkkarte für die Zone 29 erwerben.

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