Flächendeckende Blaue Zone
Ab 1. September 2024 gilt in Winterthur flächendeckend das Verkehrsregime "Blaue Zone". Sie entlastet die Stadtbevölkerung vom stadt- und quartierfremden Parkierungsdruck und schafft eine einheitliche Regelung des Parkierens im öffentlichen Raum. Anwohnende und ansässige Gewerbebetriebe werden bevorzugt, und es gibt Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte sowie Mitarbeitende von Sozialen Diensten.
Hintergrund
Die Einführung der flächendeckenden Blauen Zone geht auf einen Beschluss des Stadtrates vom 21. September 2016 und einen Kreditbeschluss des Stadtparlaments vom 20. März 2019 zurück. Das primäre Ziel ist die Neuregelung der öffentlichen Parkierung zugunsten der Anwohnerinnen und Anwohner. Weiter soll eine Verlagerung des Individualverkehrs auf den öffentlichen Verkehr erreicht werden.
Wirkungsvoll und breit akzeptiert
Blaue Zonen sind sowohl international als auch in der Schweiz anerkannte und wirkungsvolle Mittel, um den Suchverkehr und das Parkieren von Auswärtigen zu vermeiden.
Erfahrungen aus den Pilotumsetzungen in den Parkkartenzonen Blumenau/Neuwiesen und Oberwinterthur/Zinzikon seit Herbst 2022 haben eine hohe Akzeptanz für das Konzept gezeigt. Einwendungen gab es hauptsächlich zur verfügten Anordnung der Parkfelder.
Auch gegen den im Frühling 2024 publizierten Stadtratsentscheid zur flächendeckenden Einführung in Winterthur gingen keine Rekurse ein. In drei Zonen (Rosenberg, Dättnau-Steig und Oberseen) wurden Rekurse gegen die konkrete Regelung der Parkierung erhoben, die in den nächsten Monaten behandelt werden.
So läuft die Einführung ab
- Am September 2024 wird am Stadtrand signalisiert, dass in Winterthur flächendeckend die Blaue Zone gilt. Innerhalb der Stadtgrenzen wird die bestehende Blaue-Zone-Signalisation abgedeckt.
- Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie eine gültige Parkbewilligung für Ihre Parkkartenzone. In welcher Zone Ihr Wohnort liegt, können Sie hier ersehen. Die Voraussetzungen zum Erhalt der Bewilligung sind hier aufgeführt.
- Bis zum Oktober 2024 werden die weissen Parkfelder blau übermalt und die bestehende Blaue-Zone-Signalisation abmontiert. Es gibt einige Ausnahmen in den Quartierzentren, in der Innenstadt und in der Zone Neuhegi-Grüze.
- Auch in Strassen ohne markierte Parkfelder benötigen Sie eine gültige Parkbewilligung.
- Sobald die hängigen Rekurse in den drei Zonen Rosenberg, Dättnau-Steig und Oberseen abgeschlossen sind, wird am Stadtrand ein generelles «Parkverbot ausserhalb markierter Parkfelder» auf dem ganzen Stadtgebiet signalisiert. Auch die vom Stadtrat beschlossenen neuen Parkfelder werden zu diesem Zeitpunkt markiert.
Eine spürbare Entlastung für die Stadtbevölkerung
Mit der Privilegierung der Anwohnerschaft und des örtlichen Gewerbes erhalten Pendlerinnen und Pendler keine Parkbewilligung in der Stadt. Damit stehen der Bevölkerung mehr Parkplätze zur Verfügung, und der Suchverkehr entfällt.
Fragen? Hier erhalten Sie Antworten:
Fragen zu Signalisierung und Markierung der Blauen Zone stellen Sie uns bitte per E-Mail an verkehr@win.ch.
Fragen zur Parkbewilligung bitte per E-Mail an parkkarten@win.ch oder telefonisch unter 052 267 58 25.