Aktueller Urnengang
Zwei städtische Vorlagen – weitere Abstimmungen auf Kantons- und Bundesebene
Der Stadtrat hat für den Urnengang vom 28. September 2025 die folgenden städtischen Vorlagen zur Abstimmung festgesetzt:
- Städtische Vorlage «Mietvertrag mit der AXA für das Veloparking an der Paulstrasse 12 in Winterthur», Verpflichtungskredit von einmalig 5'483’520 Franken;
- Städtische Vorlage «Erweiterung der Schulanlage Langwiesen», Verpflichtungskredit von einmalig 36'260’000 Franken.
Die Zustellung der Stimmunterlagen an die Stimmberechtigten erfolgt in der Woche vom 1. bis 6. September 2025.
Auf die Wahlanordnung vom 7. Mai 2025, veröffentlicht am 9. Mai 2025, ist fristgemäss folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Bertschinger Simeon, 1984, Notar-Stv., Kurvenstrasse 35, 8006 Zürich, parteilos
Dieser Vorschlag kann innert einer Frist von 7 Tagen, das heisst bis am Freitag, 27. Juni 2025, 16.00 Uhr, geändert oder zurückgezogen werden. Innert derselben Frist können weitere, von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Notariatskreis Wülflingen-Winterthur (umfassend die Gemeinden Brütten, Dägerlen, Dättlikon, Hettlingen, Neftenbach, Pfungen und Seuzach sowie die Stadtkreise Töss, Veltheim und Wülflingen) unterzeichnete Wahlvorschläge eingereicht werden.
Vorgeschlagen werden kann jede stimmberechtigte Person, welche über ein Wahlfähigkeitszeugnis als Notarin oder Notar verfügt.
Neue Wahlvorschläge sind im Original mit einer Kopie des Wahlfähigkeitszeugnisses einzureichen bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur.
Sofern die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt sind, wird die Ersatzwahl für den Notariatskreis Wülflingen-Winterthur für den Rest der Amtsdauer 2022–2026 am 28. September 2025 durchgeführt und ein allfällig notwendiger zweiter Wahlgang am 30. November 2025. Diese Wahl gilt sodann als vorgezogene Erneuerungswahl für die Amtsdauer 2026–2030.
Das Wahlvorschlagsformular finden Sie hier:
Der Wahlvorschlag im Original und eine Kopie des Wahlfähigkeitszeugnisses sind bis spätestens Freitag, 27. Juni 2025, um 16.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Winterthur, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.
Auf eidgenössischer und kantonaler Ebene entscheiden die Stimmberechtigten über folgende Vorlagen:
- Bund: Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften;
- Bund: Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID);
- Kanton: Änderung des Energiegesetzes betreffend Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
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- Die Dokumente zu den Urnengänge von 2016 bis 2021 sind hier einsehbar.
- Dokumente zu Urnengänge ab dem 26. September 2021 können über das Feld «Archiv» aufgerufen werden.
- Im Abstimmungsarchiv des Kantons Zürich finden Sie alle Zürcher Resultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen seit 1831 mit den dazugehörigen Abstimmungszeitungen und Erläuterungen.