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Dokumente / Bescheinigungen

Wohnen und Umzug

Bestellformular für Dokumente / Bescheinigungen
Die bestellten Dokumente der Einwohnerkontrolle Winterthur werden mit A-Post versandt.

Aufenthaltsausweis

Einen Aufenthaltsausweis benötigen Sie, wenn Sie in Winterthur Ihren Wohnsitz haben und zusätzlich in einer anderen schweizerischen Gemeinde einen Zweitwohnsitz (Wochenaufenthalt) begründen. Mit dem Aufenthaltsausweis, befristet auf ein Jahr oder länger, können Sie sich in der Aufenthaltsgemeinde anmelden. Nach Ablauf der Frist muss ein neuer Aufenthaltsausweis ausgestellt werden. 

Wohnsitzbestätigung

Die Wohnsitzbestätigung gibt Auskunft über die gesamte Dauer Ihres Lebens in Winterthur. 

Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis bestätigt, dass Sie zur Zeit der Ausstellung des Zeugnisses weder bevormundet noch verbeiständet sind. 

Lebensbescheinigung

Mit einer Lebensbescheinigung können Sie Ihrer Versicherung oder Pensionskasse beweisen, dass Sie noch am Leben sind.

Wohnsitzbestätigung Ausland (Abmeldebestätigung)

Eine Abmeldebestätigung bescheinigt, dass Sie sich bei der Einwohnerkontrolle ins Ausland abgemeldet haben. Vorauszahlung mit Kredit-/Debitkarte erforderlich.

Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)

Eine Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein) bestätigt, dass Sie sich in Winterthur ordentlich angemeldet haben. Die Meldebestätigung wird bei der Anmeldung gratis abgegeben. Bei Verlust des Dokumentes kann ein Doppel (Duplikat) bestellt werden. Dieses ist gebührenpflichtig. 

Lernfahrgesuch

Wird ein Lernfahrgesuch erstmals eingereicht, muss der Gesuchsteller / die Gesuchstellerin persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder beim Strassenverkehrsamt vorsprechen und einen gültigen Identifikationsnachweis (CH-Bürger: Identitätskarte/Pass, Ausländer: Originalausländerausweis), ein Passfoto sowie den Nothelferausweis vorlegen. Für die erstmalige Identifikation wird eine Gebühr von 20 Franken erhoben. Hier finden Sie das Lernfahrgesuch des Strassenverkehrsamtes des Kantons Zürich.

Verpflichtungserklärung

Die Verpflichtungserklärung ist ein offizielles Dokument, das zum Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen dient. Die Schweizer Auslandvertretungen können die Erteilung eines Visums von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung abhängig machen, wenn der Antragsteller nicht über genügend finanzielle Mittel (Bonitätsprüfung) verfügt oder darüber Zweifel bestehen. Für die Bonitätsprüfung des Garanten / der Garantin (Wohnsitz in Winterthur zwingend) bei der Einwohnerkontrolle Winterthur wird folgendes benötigt

  • Vollständig ausgefüllte Verpflichtungserklärung
  • Ausweis (ID oder Pass) des Garanten
  • Betreibungsregisterauszug (von beiden Ehepartnern, falls verheiratet, nicht älter als 1 Monat und über die letzten 2 Jahre)
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monaten (über mindestens CHF 4‘000.- Brutto)
  • Abschluss einer Reiseversicherung (nur wenn es die Botschaft verlangt)
  • Bearbeitungsgebühren CHF 60.-

Alle Zeilen auf der Verpflichtungserklärung müssen vollständig ausgefüllt sein, nötigenfalls durch den Garantin / die Garantin leserlich ergänzt und bei verheirateten Personen durch beide Ehegatten unterschrieben werden.

Weitere Links:

 

 

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