Velorouten
Velorouten sind auf die Bedürfnisse des Alltagsverkehrs ausgerichtet und sollen der gesamten Stadtbevölkerung sicheres und komfortables Velofahren in der Stadt ermöglichen.
Eine besondere Herausforderung ist dabei die Linienführung: Velorouten führen durch Quartierzentren und an Schulhäusern und Parks vorbei. Kinder auf dem Schulweg, Spazierende mit und ohne Hunde, Menschen mit Behinderung, Einkaufende mit schweren Taschen – Velofahrende nehmen hier Rücksicht und passen ihre Geschwindigkeit an.
Winterthur ist eine Velostadt
Im laufenden Legislaturprogramm der Stadt Winterthur (2023–2026) kommt dem Ausbau eines sicheren, attraktiven und zusammenhängenden Veloroutennetzes hohe Priorität zu: Bis 2030 bauen wir sechs städtische Velorouten. Weshalb wir uns diese Ziele gesetzt haben und wie wir dabei vorgehen wollen, können Sie hier nachlesen.
Die Veloroute Töss als erster Schritt
Mit der Veloroute Töss beginnen wir den systematischen Ausbau des Veloroutennetzes. Sie erkennen Velorouten am Symbol und am rötlichen Streifen seitlich. In Zukunft werden die Velorouten mit einem rot eingefärbten Belag ausgestattet. Wir testen diese roten Beläge zur Zeit auf dem Grünauweg und in der Freie- und Hegistrasse.
Velorouten führen mehrheitlich über Quartierstrassen und sind in der Regel vortrittsberechtigt gegenüber dem motorisierten Verkehr. Es kann vorkommen, dass die Veloroute bei wichtigen Kreuzungen, wie zum Beispiel bei der Kreuzung Tössfeld-/Untere Briggerstrasse, unterbrochen ist. Beachten Sie bitte die Signalisation!
Velowege, Velostreifen, Velorouten?
Zugegeben: Auf den ersten Blick ist die Benennung der verschiedenen Arten von Velowegen verwirrend. Allen gemeinsam ist: Velofahrende sind gemäss dem Strassenverkehrsgesetz dazu verpflichtet, Velowege und Velostreifen zu benützen. Das gilt auch für E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h und 45 km/h (für schnelle E-Bikes gelten teilweise die Regeln für Mofas). Auch mit E-Trottinetts muss auf Velowegen und -streifen gefahren werden, das Trottoir ist für sie verboten.
Veloweg
Ein Veloweg ist ein mit dem Signal «Radweg» gekennzeichneter Weg. Er ist baulich abgetrennt und ausschliesslich dem Velo vorbehalten. Fussgänger dürfen nur dann den Radweg benutzen, wenn ein Fussweg oder Trottoir fehlt. Der Veloverkehr darf von anderen Fahrzeugen nicht behindert werden, und er hat auf dem Veloweg Vortritt.
Velostreifen
Ein Velostreifen ist eine Fahrbahn, die ausschliesslich Velos und E-Bikes vorbehalten ist. Durchgehende gelbe Linien eines Velostreifens dürfen von Fahrzeugen (Autos und Velos) weder überfahren noch überquert werden. Bei einer unterbrochenen Linie dürfen Autofahrende auf dem Velostreifen fahren, allerdings nur, wenn sie damit velofahrende Personen nicht behindern. Entsprechend dürfen auch keine Fahrzeuge auf oder neben dem Velostreifen parkiert oder abgestellt werden.
Veloroute
Eine Veloroute ist eine zusammenhängende, hindernisfreie, direkte Strecke innerhalb des Velonetzes. Sie kann für den Alltag oder für die Freizeit ausgelegt sein; beiden Routen ist gemeinsam, dass das Velo bevorzugt wird; es hat grundsätzlich Vortritt. In städtischen Gebieten sind Velorouten nach Möglichkeit vom Durchgangsverkehr befreit, und es herrscht in der Regel Tempo 30.
Wenn Sie Fragen zum Thema Velofahren in Winterthur haben, kontaktieren Sie die Abteilung Verkehr des Tiefbauamtes.
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Telefon +41 52 267 54 53
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