Begegnungszone
Eine Begegnungszone ist ein Lebens- und Spielraum und gleichzeitig ein Strassenraum. Deshalb gilt das Prinzip «Miteinander»: Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt, aber sie dürfen Fahrzeuge nicht unnötig behindern.
Diese Regeln gelten in einer Begegnungszone:
• eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für alle
• es gibt keine Zebrastreifen, weil Zufussgehende Vortritt haben
• wenn nicht anders signalisiert, gilt Rechtsvortritt.
• und das Parkieren ist nur auf markierten Parkfeldern gestattet
Begegnungszonen sind belebte Strassen in Wohn- und Geschäftsquartieren. Sie sind aber keine Fussgängerzonen, wie beispielsweise die Altstadt, in denen Autos nur für die Anlieferung bzw. mit Spezialbewilligung zugelassen sind.