Umsetzungskonzept Hindernisfreie Bushaltestellen
Der Stadtrat hat am 07. November 2022 das «Umsetzungskonzept Hindernisfreie Bushaltestellen» zur Kenntnis genommen.
Mit dem Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) per 1. Januar 2004 sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von öffentlich zugänglichen Anlagen des öffentlichen Verkehrs verpflichtet, diese behindertengerecht anzupassen. Das BehiG ist per 31.12.2023 umzusetzen.
Da nicht alle Bushaltekanten in Winterthur bis Ende 2023 im Rahmen von neuen Gesamtprojekten umgebaut werden können, wurden mit dem vorliegenden Umsetzungskonzept die verbleibenden Bushaltekanten beurteilt, priorisiert und auf die Verhältnismässigkeit eines Umbaus gemäss BehiG überprüft.
Das vorliegende Konzept zeigt auf, wie der Umbau der bestehenden Bushaltestellen in Abhängigkeit vom Nutzen für gehbehinderte Personen priorisiert werden kann. Bestimmende Faktoren sind hierbei hohe Benutzungsfrequenzen, Grunderschliessungs- oder Umsteigefunktionen und die Nähe zu Einrichtungen, die für gehbehinderte Personen von Bedeutung sind.
Dokumente
Typ | Titel |
---|---|
Technischer Bericht Umsetzungskonzept BehiG |