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Planung der flächendeckenden Blauen Zone

Planung der flächendeckenden Blauen Zone

Das historisch und heterogen gewachsene öffentliche Parkraumangebot der Stadt Winterthur soll gemäss dem städtischen Gesamtverkehrskonzept überarbeitet und vereinheitlicht werden. Mit der Einführung der flächendeckenden Blauen Zone sollen dabei alle öffentlichen Parkplätze entweder zeitlich (Regime Blaue Zone mit Bevorzugung der Anwohnenden) oder in ausgewählten Gebieten und an speziellen Zielorten monetär bewirtschaftet werden (Parkuhren). Gleichzeitig ist ein Parkverbot ausserhalb der markierten Parkfelder vorgesehen. 

Damit sollen die Quartiere vor dem Parkierungsdruck durch quartierfremden Verkehr geschützt und das Parkplatzangebot in Abhängigkeit der Lage einheitlich bewirtschaftet werden. Der damalige Grosse Gemeinderat (heute Stadtparlament) hat am 16. September 2019 einen Kredit von 700 000 Franken für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligt. In Zonen für Anwohnerinnen und Anwohner erhalten Einwohnerinnen und Einwohner sowie Betriebe eine Parkierungsbewilligung. Auch Parkkarten für Besucherinnen und Besucher und für Handwerksbetriebe werden erhältlich sein. Für alle anderen ist die Parkdauer zeitlich begrenzt gemäss Regime «Blaue Zone».

Nebst den positiven Effekten auf die Quartiere ermöglicht die Einführung auch eine einheitliche und übersichtlichere Signalisation in der Stadt Winterthur.

Wie in der Begründung zur Kreditbewilligung vom September 2019 aufgeführt, liegen die genaue Anordnung sowie Abgrenzung der einzelnen Anwohnerzonen in der Kompetenz des Stadtrates. Die Rahmenbedingungen (Parkkartenberechtigte, Tarife u.ä) für die Blaue Zone liegen in der Kompetenz des Stadtparlaments und werden mit der Revision der Parkkartenvorschriften definiert. Die Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren (VgP) definiert darüber hinaus drei verschiedene Bewirtschaftungskategorien:

  • In Zentrumszonen sollen weisse, kostenpflichtige Parkfelder angeordnet werden.
  • In den Quartierzentren sollen weisse, kostenpflichtige Parkfelder möglich sein.
  • An speziellen Zielorten, wie beispielsweise beim Stadion Schützenwiese, werden weisse, kostenpflichtige Parkfelder zur Verfügung stehen.

Der Stadtrat hat 2021 die Verkehrsanordnungen für drei Pilot-Zonen Blumenau/Neuwiesen (Zone 16 für Anwohnerinnen und Anwohner), Heiligberg/Breite (Zone 21 für Anwohnerinnen und Anwohner) und Oberwinterthur/Zinzikon (Zone 28 für Anwohnerinnen und Anwohner mit Quartierzentrum) beschlossen.  Weitere Zonen werden laufend geplant und die dazugehörigen Verkehrsanordnungen werden amtlich publiziert.

Rechtskräftige Parkkartenzonen

Rechtskräftige Parkkartenzonen
Typ Titel
Zone 18 Brühlberg
Zone 19 Lind
Zone 21 Heiligberg

Nächste Zonen

Umgesetzte Zonen

Umgesetzte Zonen
Typ Titel
Zone 16 Blumenau/Neuwiesen
Zone 28 Oberwinterthur/Zinzikon

Welches Geschäft regelt welchen Teil der Parkierung in Winterthur?

Das Projekt führt in der Stadt Winterthur eine flächendeckende Blaue Zone auf öffentlichem Grund mit Bevorzugung der Anwohnerinnen und Anwohner ein. Für die Erstellung der flächendeckenden Blauen Zone bewilligte der Grosse Gemeinderat (heute Stadtparlament) am 16. September 2019 einen Ausführungskredit von 700 000 Franken. Die Quartiere werden damit vor dem Fremdparkieren durch Pendlerinnen und Pendler geschützt.

Die Parkraumbewirtschaftung beinhaltet die Revision von drei miteinander in Wechselwirkung stehenden Verordnungen, die das Parkieren auf öffentlichem Grund regeln. Es sind dies die Verordnungen betreffend das gebührenpflichtige Parkieren (VgP), das unbefristete Parkieren in der Blauen Zone (PBZ) und das Nachtparkieren (NPV). Die PBZ und die NPV wurden 2021 vom Winterthurer Stimmvolk gutgeheissen. Die VgP wurde abgelehnt und wird aktuell überarbeitet.

Die PPVO regelt die minimal erforderliche und maximal zulässige Anzahl Parkplätze für Personenwagen, die minimal erforderliche Anzahl Parkplätze für Motorräder und die minimal erforderliche Anzahl Abstellplätze für Velos. In den Geltungsbereich fallen nur Parkplätze und Abstellplätze auf privatem Grund. Am 16. September 2019 stimmte der Grosse Gemeinderat (heute Stadtparlament) der neuen PPVO mit 54 zu 3 Stimmen zu. Die PPVO ist am 1. September 2020 in Kraft getreten.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Mobilität Telefon +41 52 267 54 53

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