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Durchgangsverkehr Eichliacker

Durch die hohe Verkehrsbelastung auf den beiden Hauptverkehrsachsen Zürcherstrasse und Untere Vogelsangstrasse kommt es zu unerwünschtem Durchgangsverkehr im Wohnquartier Eichliacker sowie im südlichen Teil des Quartier Tössfeld. Das haben Verkehrserhebungen bestätigt, die das Tiefbauamt aufgrund zahlreicher Hinweise und Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat durchführen lassen. Das Tiefbauamt plant nun Massnahmen, um diesen Durchgangsverkehr zu unterbinden.

Im Wohnquartier Eichliacker sowie im südlichen Teil des Quartiers Tössfeld kommt es zu unerwünschtem Durchgangsverkehr. Das haben Verkehrserhebungen gezeigt, die das Tiefbauamt aufgrund zahlreicher Hinweise und Rückmeldungen aus der Bevölkerung hat durchführen lassen. Das Tiefbauamt plant nun Massnahmen, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden. Aufgrund von Rückmeldungen aus dem Quartier wurden diese im Bereich der Dammbrücke angepasst.

Das Eichliacker-Quartier und der südliche Teil des Quartiers Tössfeld liegen im Süden von Winterthur. Es handelt sich um Wohngebiete mit wenig Gewerbe und gastronomischen Betrieben. Die Quartiere werden von folgenden viel befahrenen Strassen umschlossen: Der Zürcherstrasse, der Unteren Briggerstrasse, der Unteren Vogelsangstrasse und der Auwiesenstrasse. 

Durch häufige Verkehrsüberlastungen auf den beiden Hauptverkehrsachsen Zürcherstrasse und Untere Vogelsangstrasse kommt es zu unerwünschtem Durchgangsverkehr. Der Verkehr weicht dabei von den Hauptstrassen auf die Quartierstrassen aus. Aufgrund von zahlreichen Hinweisen und Anfragen aus der Bevölkerung hat das Tiefbauamt Verkehrserhebungen in beiden Quartieren durchführen lassen. Diese haben bestätigt, dass verschiedene Strassen des Eichliacker-Quartiers erheblich von Durchgangsverkehr betroffen sind. Der Dieser beeinträchtigt die Lebensqualität und die Verkehrssicherheit im Quartier, weshalb ein klarer Handlungsbedarf besteht.

Um den Durchgangsverkehr zu reduzieren, wurden verschiedene Massnahmen geprüft. Die Bestvariante wurde den Bewohner:innen am 30. September 2025 im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Sie sah ein Einbahnregime auf der Reutgasse stadtauswärts sowie eine Sperrung der Dammbrücke für den motorisierten Verkehr vor.

In der Folge gingen beim Tiefbauamt verschiedene Rückmeldungen ein, darunter eine Petition. Es wurde gefordert, Massnahmen zu prüfen, welche die Anwohnenden des Quartiers noch weniger stark in ihrer Routenwahl einschränken. In einer Vertiefungsstudie wurden diese Vorschläge durch ein Fachbüro geprüft. Sie erwiesen sich aber als nicht geeignet oder nicht zielführend. 

Geringere Einschränkung, gute Wirkung

Hingegen konnte eine weitere Variante gefunden werden, welche die Einschränkungen für die Quartierbevölkerung auf ein Minimum beschränkt und dennoch gut durchsetzbar ist: Auf der Dammbrücke soll eine Einbahn stadtauswärts anstatt einem zweiteiligen Fahrverbot eingerichtet werden. Weil der Schleichverkehr nur stadteinwärts ein nennenswertes Problem darstellt, wird diese Massnahme als ebenso wirkungsvoll eingestuft.

Der Petition wird somit teilweise entsprochen. Am Einbahnregime auf der Reutgasse wird festgehalten. Velos sind in beiden Fällen ausgenommen, sie dürfen in beide Richtungen verkehren.

Mit diesen Massnahmen kann der Durchgangsverkehr im Eichliacker-Quartier wirksam reduziert und damit die Verkehrssicherheit erhöht werden. Die geplanten Massnahmen haben für die Logistikbetriebe an der Klosterstrasse gar keine und für die Quartierbewohnenden nur geringe Einschränkungen zur Folge. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, die Lebensqualität im Eichliacker-Quartier und im südlichen Teil des Quartiers Tössfeld zu erhöhen sowie den Lärm und die Umweltbelastungen zu verringern. 

Die Ergebnisse der Verkehrserhebungen und der Vertiefungsstudie können den nachfolgenden Dokumenten entnommen werden. 

Geplante Massnahmen im Eichliacker-Quartier, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden.
Bild Legende:
Geplante Massnahmen im Eichliacker-Quartier, um den Durchgangsverkehr (grüne und braune Pfeile) zu unterbinden.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Mobilität Telefon +41 52 267 54 53

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