Wegweiser für Betriebe
Voraussetzungen und Anwendungsbestimmungen
Sie finden alle Informationen zum Thema Betriebswegweiser unter diesem Link.
Zuständigkeit und Verfahren
(Art. 105 Signalisationsverordnung SSV und Richtlinien)
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung resp. die Ablehnung von Betriebswegweisern ist der Stadtingenieur der Stadt Winterthur. Auf Gesuch hin wird eine Bewilligung resp. eine Ablehnung direkt dem Antragsstellenden zugestellt.
Grösse und Gestaltung richtet sich nach der VSS-Norm 640817d und können durch die Stadt Winterthur, Fachstelle Signalisationen, angefertigt und montiert werden. Die Kosten für Bewilligung, Beschaffung und Aufstellen des Wegweisers gehen zu Lasten der Bestellenden.
Merkblatt und Gesuchsformular finden Sie hier.