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Betriebswegweiser

Antrag Betriebswegweiser

Voraussetzungen und Anwendungsbestimmungen

  • Betriebswegweiser sind nur für Betriebe zulässig, die abseits von Durchgangsstrassen und wichtigen Nebenstrassen liegen, häufig aufgesucht werden und/oder ohne Beschilderung schwer auffindbar sind.
  • Die Beschilderung darf nur im näheren Umfeld des Betriebs aufgestellt werden.
  • Zulassung erfolgt nur, wenn sie einem verkehrstechnischen Bedürfnis entsprechen und den übermässigen Suchverkehr spürbar reduzieren. Der Nachweis für eine erhebliche Anzahl ortsunkundiger Besuchender, insbesondere des Schwerverkehrs, muss durch die Gesuch-stellenden erbracht werden.
  • Bei mehreren Betriebszufahrten ist in der Regel die Hauptzufahrtsmöglichkeit zu bestimmen.
  • Die Beschilderung wird nur an verkehrstechnisch günstigen Stellen akzeptiert. Behinderungen für andere Verkehrsteilnehmer werden nicht akzeptiert.
  • Die Ballung von Industrie- und/oder Gewerbegebieten ist mit einem Sammelbegriff, welcher auf der öffentlichen Wegweisung angebracht wird, zu bezeichnen. Für Betriebe, welche sich in einer Industrie- und/oder Gewerbezone 4 befinden, können keine Betriebswegweiser bewilligt werden. Innerhalb der Industrie- und/oder Gewerbezone können gemäss den einschlägigen Vorschriften wiederum Betriebswegweiser angebracht werden.
  • Bewilligungen für Betriebswegweiser werden hinfällig, wenn an gleicher Stelle mehr als drei Betriebswegweiser anzubringen wären. Im Interesse der Verkehrsführung müssen die bestehenden Betriebswegweiser entfernt und ein öffentlicher Wegweiser mit Sammelbegriff angebracht werden. Die Kosten hierzu gehen zu Lasten der Betriebe.

Zuständigkeit und Verfahren

(Art. 105 Signalisationsverordnung SSV und Richtlinien)
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung resp. die Ablehnung von Betriebswegweisern ist der Stadtingenieur der Stadt Winterthur. Auf Gesuch hin (Beilage) wird eine Bewilligung resp. eine Ablehnung direkt dem Antragsstellenden zugestellt.
Grösse und Gestaltung richtet sich nach der VSS-Norm 640817d und können durch die Stadt Winterthur, Fachstelle Signalisationen, angefertigt und montiert werden. Die Kosten für Bewilligung, Beschaffung und Aufstellen des Wegweisers gehen zu Lasten der Bestellenden.

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