Alarmanlagen
Um jederzeit angemessen reagieren zu können, ist es wichtig, dass die Stadtpolizei Winterthur davon Kenntnis hat, in welchen Gebäuden eine Alarmanlage installiert ist.
Nach Art. 41 der Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Winterthur sind akustische Alarmanlagen im Freien sowie Anlagen, die aus dem Gebäude ins Freie wirken, bewilligungspflichtig.
Falls Ihre Alarmanlage noch nicht gemeldet ist, bitten wir Sie, uns das untenstehende Formular ausgefüllt zukommen zu lassen.
Ihre Daten werden ausschliesslich für den erwähnten Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
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Alarmanlage.docx |