Lebensmittelbetriebe
Neu- und Umbau
Wenn Sie einen Neu- oder Umbau eines Betriebs planen, in welchem Lebensmittel abgegeben oder verkauft werden, müssen Sie verschiedene Stellen kontaktieren und Baupläne einreichen. Für Betriebe in der Stadt Winterthur sind dies folgende Stellen:
- Amt für Baubewilligungen
- Kantonales Labor Zürich
- Verwaltungspolizei
Bewilligungen für Beschriftungen und Reklamen müssen separat eingeholt werden. Bitte kontaktieren Sie dazu das Amt für Baubewilligungen.
Die Abnahme der Lüftungsanlage erfolgt durch die Fachstelle Energie.
Die bauliche Anforderungen an Gastwirtschaftsbetriebe finden Sie im Merkblatt bauliche Anforderungen.
Merkblätter
Typ | Titel |
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Meldeformular für Betriebe | |
Merkblatt bauliche Anforderungen | |
Mustervorlage Selbstkontrollkonzept |
Neueröffnung oder Übernahme
Wenn Sie Lebensmittel an Drittpersonen abgeben oder verkaufen möchten, müssen Sie Ihren Betrieb mit dem Meldeformular für Lebensmittelbetriebe beim Kantonalen Labor in Zürich anmelden. Diese Pflicht gilt sowohl bei Neueröffnungen als auch bei Übernahmen von bestehenden Betrieben.
Für die Abgabe oder den Verkauf alkoholischer Getränke ist zudem ein entsprechendes Patent erforderlich. Bitte melden Sie sich zwecks Patenterteilung bei der Verwaltungspolizei.