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Lebensmittelsicherheit

Zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln kontrolliert das Lebensmittelinspektorats sämtliche Betriebe, die Lebensmittel an Drittpersonen abgeben.

Der Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln ist die Aufgabe des Kantonalen Labors Zürich. Sämtliche Betriebe, die Lebensmittel an Drittpersonen abgeben, sind verpflichtet, das Lebensmittelgesetz einzuhalten. Lebensmittelkontrolleur/innen überprüfen die Hygienevorschriften und schützen die Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung.

Neben den Kontrollen vor Ort werden regelmässig Lebensmittelproben mitgenommen und im Kantonalen Labor Zürich analysiert. Diese Kontrollen gewährleisten, dass nur einwandfreie Produkte an die Kundschaft gelangen.

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