Bau - & Abstandslinien
Baulinien dienen in erster Linie der Freihaltung von Land für Infrastrukturbauten der öffentlichen Hand. Für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer begrenzen sie den Raum, der ihnen für eine bauliche Entwicklung und die Anordnung von Bauten zur Verfügung steht. Deshalb sind Baulinien neben der Infrastruktursicherung immer auch ein städtebauliches und gestalterisches Element der Planung. Das Amt für Städtebau arbeitet Baulinienvorlagen aus und führt das Verfahren bis zur Genehmigung durch.
Genauere Informationen zu den Baulinien sind im Merkblatt „Baulinien in Winterthur“ und den Einlageblättern enthalten.
Baulinien sind nicht zu verwechseln mit Abstandslinien. Gewässer- und Waldabstandslinien dienen der Freihaltung und dem Schutz von natürlichen Elementen. Sie sind Bestandteil des Zonenplans. Eine spezielle Art bilden die Ski- und Schlittellinien. Die Schlittellinien sichern die im kommunalen Richtplan festgelegten Schlittelabfahrten grundeigentümerverbindlich.
Genauere Informationen zu diesen Linienarten sind im Einlageblatt «Informationen zu baulinienähnlichen Instituten» enthalten.
« Bau- und Abstandslinien im Online-Zonenplan (Abstandslinien werden ab einem Massstab < 1:10'000 angezeigt)