Erschliessungsplanung
Nicht oder nur teilweise erschlossene Baugrundstücke werden in der Regel mittels Quartierplanverfahren baureif gemacht. Im Quartierplan werden die erforderlichen Erschliessungsmassnahmen (Strassen und Wege, Kanalisation, Werkleitungen, etc.) bearbeitet und festgelegt. Das Quartierplanverfahren ist im Planungs- und Baugesetz und in der Quartierplanverordnung geregelt.
An Stelle eines Quartierplanes kann auch eine Vereinbarung (Privater Erschliessungsvertrag) zwischen den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern abgeschlossen werden. Dies ist sinnvoll bei einfachen Eigentumsverhältnissen und kleineren Perimetern, oder wenn nur Teile von Erschliessungsanlagen fehlen.
Genauere Informationen zu Gebietserschliessungen sind dem Merkblatt „Gebietserschliessungen“ zu entnehmen.