Öffentlicher Gestaltungsplan «Vergärungsanlage Riet» mitsamt Umweltverträglichkeitsbericht
Die Kompogas Winterthur AG betreibt seit 2011 die Vergärungsanlage im Gebiet Riet von Winterthur. Damit die gesetzlichen Auflagen zur Verhinderung oder Verminderung von Emissionen klimawirksamer Gase sowie die zur Gewährleistung der erforderlichen Lagervolumina für flüssiges Gärgut erfüllt werden können, sind bauliche Massnahmen notwendig. So soll ein neuer Presswassertank erstellt und in diesem Zusammenhang auch die Anlieferung des Grünguts und die Ausgabe der Produkte besser organisiert werden.
Im Jahre 2011 setzte die Stadt Winterthur den öffentlichen Gestaltungsplan «Vergärungsanlage Riet» fest, der unweit der Deponie Riet in Oberwinterthur einen Baubereich für eine Vergärungsanlage vorsah. Diese wurde in der Folge von der Kompogas Winterthur AG (gemeinsame AG der Axpo, der Stadt Winterthur und der Stadt Frauenfeld) realisiert und betrieben. Seither gewinnt die Anlage aus rund 20’000 Tonnen regionalen Grüngutabfällen pro Jahr ca. sieben Millionen kWh Biogas, welches in das Winterthurer Gasnetz eingespiesen wird.
Das AWEL des Kantons Zürich hat der Axpo als Betreiberin der Kompogasanlage im Jahr 2021 die weiterführende Betriebsbewilligung unter verschiedenen Nebenbestimmungen erteilt. Gefordert wird unter anderem die Reduktion von Emissionen klimawirksamer Gase sowie die Gewährleistung der erforderlichen Lagervolumina für Gärgut. Gemäss Untersuchungen bildet ein neuer Presswassertank dafür die optimale Lösung. So kann das anfallende Presswasser direkt auf der Anlage zwischengelagert werden. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, auch die Anlieferung des Grünguts und die Ausgabe der Produkte besser zu organisieren.
Optimierungen innerhalb des Areals
Da hierfür neue Bauten ausserhalb der Baubereiche des rechtsgültigen Gestaltungsplans notwendig sind, bedarf es einer Teilrevision desselben. Vorgesehen sind zwei neue Baubereiche innerhalb des Areals für den Presswassertank sowie Nebenbauten. Dafür müssen, aufgrund der engen Platzverhältnisse, eine Landwirtschaftsstrasse entwidmet und eine Hecke entfernt werden. Die Hecke wird unweit der Kompogasanlage im Bereich der Deponie Riet kompensiert. Bestandteil der Teilrevision ist auch eine Erhöhung der jährlichen Materialmenge von 20'000 Tonnen auf 28'000 Tonnen. Aufgrund dieser «wesentlichen Änderung» der UVP-pflichten Anlage muss auch die Umweltverträglichkeit erneut beurteilt werden. In diesem Zusammenhang werden Vorschriften zur Entwässerung und Versickerung konkretisiert und die Zu- und Wegfahrt für Spezialfahrzeuge zur CO2-Verflüssigungsanlage ermöglicht. Der Durchgang für Fuss- und Veloverkehr sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge ist über eine bestehende Forststrasse 75 Meter östlich des Areals weiterhin gewährleistet.
Die öffentliche Auflage des Gestaltungplans fand vom 9. Juni bis 8. August 2023 statt. Es ging eine Einwendung ein, welche berücksichtigt wurde. Parallel zum Einwendungsverfahren fand die kantonale Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung statt sowie die abschliessende Voruntersuchung der Umweltverträglichkeit. Das Stadtparlament der Stadt Winterthur hat an seiner Sitzung vom 20. Januar 2025 dem Vorhaben zugestimmt. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung vom 25. Juni 2025, Nr. KS-0132/25 die Teilrevision des Gestaltungsplans genehmigt. Gemäss Rechtskraftbescheinigung des Baurekursgerichts vom 21. Oktober 2025 ist kein Rechtsmittel ergriffen worden. Der öffentliche Gestaltungsplan tritt gemäss Beschluss des Stadtrates von Winterthur vom 12. November 2025 am 1. Januar 2026 in Kraft.
Gegen diesen Beschluss des Stadtrates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Rekursentscheide des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.



