Teilrevision Zonenplan (i. V. m. Quartierplan Gütli)
Im Gebiet Gütli (zwischen Mockentobel und Tössertobel) sind verschiedene Grundstücke nicht genügend erschlossen und somit nicht überbaubar. Mit Schreiben vom 19. März 2015 ersuchte ein Grundeigentümer um Einleitung des Quartierplanverfahrens, um damit das eingezonte Land bebaubar zu machen.
Das Quartierplanverfahren dient als Leitverfahren für verschiedene Verfahren, die mit dem Quartierplan verbunden sind bzw. durch den Quartierplan ausgelöst wurden. Dazu gehört unter anderem die Anpassung des Zonenplans. Diese wird auf Wunsch von Grundeigentümerschaften auf zwei Grundstücken vorgenommen. Es handelt sich dabei um ein separates Verfahren, welches parallel zum Quartierplanverfahren festgesetzt und genehmigt wird.
Öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren
Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 9. April 2025 die Durchführung des Mitwirkungsverfahrens für die Teilrevision Zonenplan (i. V. m. QP Gütli) beschlossen:
Die Akten liegen nach §7 PBG (Planungs- und Baugesetz) während 60 Tagen vom 11. April bis zum 10. Juni 2025 wie folgt auf:
- Amt für Baubewilligungen 4. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr;
Jede Person kann Einwendungen erheben. Diese sollen einen Antrag mit kurzer Begründung enthalten. Die Einwendungen sind bis zum 10. Juni 2025 (Poststempel) an das Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen.
Dokumente für die öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren (11. April – 10. Juni 2025):
Typ | Titel |
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01 Stadtratsbeschluss | |
02 Änderung Nutzungsplan | |
03 Änderung Lärmempfindlichkeitsstufen gemäss LSV | |
04 Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV |