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Privater Gestaltungsplan «Eichwaldhof»

Nach der unbenutzten Rekursfrist beschliesst der Stadtrat, den privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof» am 15. März 2022 in Kraft zu setzen. Die drei Eigentümerinnen des Areals zwischen der Frauenfelderstrasse und dem Tegerlooweg in Oberwinterthur wollen das Gebiet nach einem grundstückübergreifenden Gesamtplan neu überbauen.

Mit dem privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof» wird die planungsrechtliche Grundlage für eine neue, städtebaulich attraktive und energetisch notwendige bauliche Erneuerung des Areals zwischen Frauenfelderstrasse und Tegerlooweg geschaffen. Mit einem städtebaulichen Vertrag wird der Bau der künftigen Erschliessungsanlagen sowie deren Kostenaufteilung zwischen den Eigentümerinnen geregelt.

Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von rund 32 700 Quadratmetern, befindet sich in der dreigeschossigen Wohnzone und ist mit der heutigen Bebauung stark unternutzt. Das Areal wurde im Rahmen einer Testplanung in Zusammenarbeit mit der Stadt entwickelt. Der Projektvorschlag der Winterthurer Büros «Kilga Popp Architekten» sowie «Krebs und Herde Landschaftsarchitekten» wurde von den Eigentümerinnen zu einem Richtprojekt vertieft und bildet die Grundlage für den vorliegenden privaten Gestaltungsplan «Eichwaldhof».

Das Projekt sieht einen zentralen Hofbereich und die Renaturierung des Eichwaldgrabens vor, was das Areal stark aufwertet. Durch die urbanen Zeilenbauten entlang der Frauenfelderstrasse sowie die Winkelbauten mit Gartenstadtcharakter werden vielfältige Wohnungstypen geschaffen. 

Der private Gestaltungsplan regelt unter anderem die Bebauung und Freiraumgestaltung, den Verkehr und die Parkierung, die Energie und Lärmempfindlichkeitsstufe sowie Massnahmen für die Sozialverträglichkeit. 

Gegen den Beschluss des Stadtrates kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden.

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