Privater Gestaltungsplan «Am Bach Mitte»
Im Endliker-Quartier im Stadtkreis Mattenbach sind mehrere private Wohngebäude dringend sanierungsbedürftig. Da der Bebauungsplan aus dem Jahr 1965 teilweise im Widerspruch mit den Anforderungen der heutigen Bau- und Zonenordnung steht, soll mit dem privaten Gestaltungsplan «Am Bach – Mitte» Rechtssicherheit für die Eigentümerschaften geschaffen werden. Dabei wird eine massvolle Verdichtung ermöglicht, während die gestalterischen Qualitäten der Siedlung erhalten bleiben.
Für das Gebiet zwischen Tösstalstrasse und Mattenbach wurde 1965 eine zusammenhängende Arealentwicklung erlassen, der sogenannte Quartierplan Endliker. Inzwischen sind mehrere Mehrfamilienhäuser aufgrund ihres schlechten Zustands dringend erneuerungsbedürftig. Ersatzneubauten können jedoch aufgrund widersprüchlicher Bestimmungen nicht gleichzeitig dem Quartierplan und der heutigen Bau- und Zonenordnung gerecht werden. Bereits seit fünfzehn Jahren bemüht sich die Eigentümerschaft, angeführt durch die Sulzer Vorsorgeeinrichtung SVE, um eine zukunftssichere Lösung.
Der private Gestaltungsplan «Am Bach – Mitte» umfasst das Kerngebiet zwischen Endlikerstrasse und Am Bach. Er ermöglicht eine angepasste Platzierung der Baukörper, wobei das grundlegende Gestaltungsprinzip (rechtwinklige Anordnung der Baukörper, grosszügige Grünräume) erhalten bleibt. Im Fokus stehen zunächst Ersatzneubauten für sieben vierstöckige Wohngebäude. Hier sieht der Gestaltungsplan bei vier Gebäuden die Möglichkeit zur Aufstockung auf fünf Geschosse vor, um eine massvolle Verdichtung zu ermöglichen. Er formuliert aber auch Entwicklungsmöglichkeiten für die drei bestehenden Wohnhochhäuser und für eine allfällige spätere Erweiterung des Kindergartens. Die Wegverbindungen auf dem Areal sowie die überwiegende Anzahl bestehender Bäume bleiben erhalten. Oberirdische Parkplätze werden, zugunsten von Frei- und Grünflächen, mehrheitlich in die drei Tiefgaragen verlegt.
Das Stadtparlament hat an seiner Sitzung vom 4. Dezember 2023 dem Geschäft zugestimmt. Das Referendum wurde nicht ergriffen. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügung vom 23. Juli 2024 (0074/24) den Gestaltungsplan genehmigt.
Der private Gestaltungplans wird nun vom 26. August bis 25. September 2024 nochmals öffentlich aufgelegt. Gegen die Zustimmung des Stadtparlaments sowie gegen den Genehmigungsentscheid der Baudirektion kann während der Auflagefrist schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden
Unterlagen zum Gestaltungsplan: