Zonenplanänderung und öffentlicher Gestaltungsplan mit UVB zur Abwasserreinigungsanlage «ARA Hard»
Erste Schritte zur Erweiterung der ARA Hard
Um die neuen, strengeren Umweltauflagen zu erfüllen und um Kapazität für eine wachsende Bevölkerung zu schaffen, muss die Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Winterthur in den kommenden Jahren erweitert werden. Dadurch steigt der Platzbedarf für die ARA. Der Stadtrat hat in einem ersten Schritt die Auflage der entsprechenden Zonenplanänderung, des öffentlichen Gestaltungsplans mitsamt Umweltverträglichkeitsbericht und später auch des Rodungsgesuchs beschlossen.
Die ARA in Winterthur ist heute die zweitgrösste ARA im Kanton Zürich und die neuntgrösste Anlage in der Schweiz. Jährlich werden durch sie rund 20 Milliarden Liter Abwasser aus Winterthur und den umgebenden Gemeinden gereinigt.
Weil die Menge zunimmt und die Anforderungen bezüglich der Reinigungsleistung gestiegen sind, hat der Stadtrat 2022 einen Kredit für die Planung des Bauprojekts der ARA Hard bewilligt (Medienmitteilung vom 11. Juli 2022). Einerseits sind Ausbauten an den bestehenden Anlagen nötig, anderseits bedingt u.a. die neue, zusätzliche Reinigungsstufe eine flächenmässige Vergrösserung der ARA. Im Westen werden auf der Bruniwiese und im Osten im Wald zusätzliche Flächen für die Erweiterung beansprucht.
Eine moderne ARA für die ganze Region
Infrastrukturbauten wie Abwasserreinigungsanlagen sind immer auf lange Planungshorizonte ausgerichtet, also auf die nächsten Jahrzehnte. Die ARA in Winterthur soll so erweitert werden, dass sie dereinst das Abwasser von 300’000 Einwohnerwerten (Einwohnende, Beschäftigte und Gewerbe) aufnehmen und reinigen kann (heute 200’000 Einwohnerwerte). Dies entspricht dem erwarteten Bevölkerungswachstum in der Region Winterthur und Umgebung bis ca. 2065.
Doch nicht nur das Mengenwachstum machen Ausbauten und Modernisierungen an der ARA Hard nötig. Bund und Kanton haben die gesetzlichen Bestimmungen über die Einleitbedingungen für das behandelte Abwasser verschärft. 80 Prozent der organischen Spurstoffe (beispielsweise Rückstände aus Medikamenten, Waschmitteln oder Pestiziden) müssen künftig eliminiert werden. Zudem soll die Stickstoffentfernung von heute ca. 50 auf 70 Prozent erhöht werden, was die Überdüngung der Töss reduziert.
Massnahmen zugunsten des Naturschutzes
Eisvögel, Biber, Fische, Frösche und weitere Tierarten besiedeln die Töss unterhalb der ARA und zeigen, dass die Töss dank dem gut gereinigten Abwasser schon heute ein wertvoller Lebensraum ist. Die Erweiterung der ARA tangiert einen Teil dieser Lebensräume. Deshalb werden im angrenzenden Niederfeld und im Waldstück entlang der ARA neue Lebensräume geschaffen. Im Niederfeld können die wegfallende Waldfläche wieder aufgeforstet und eine neue, ökologisch wertvolle Wiese (Fromentalwiese) geschaffen werden. Damit kann der für Winterthur letzte verbliebene Mittelwald in der Gesamtfläche erhalten werden. Darüber hinaus wird der Landschaftsraum ökologisch aufgewertet. An einigen Stellen sind zudem Sitzgelegenheiten für die Bevölkerung geplant.
Planungsrechtliche Grundlagen für die Erweiterung der ARA
Die Erweiterung der ARA Hard ist ein komplexes und langfristiges Unterfangen, das mehrere Grossprojekte umfasst und sich über mehr als 15 Jahre erstreckt. Der aktuelle Schritt betrifft die öffentliche Auflage der Zonenplanänderung und des öffentlichen Gestaltungsplans inklusive Umweltverträglichkeitsbericht.
Die öffentliche Auflage des Rodungsgesuch startet aufgrund der kürzeren Auflagefrist und mit Rücksicht auf die Sportferien von Winterthur am 21. Februar 2025.
Dokumente für die öffentliche Auflage / Mitwirkungsverfahren (24. Januar bis 25. März 2025)
Die Akten liegen nach Art. 15 UVPV bzw. § 7 PBG während 60 Tagen vom 24. Januar bis zum 25. März 2025 wie folgt auf:
- Amt für Baubewilligungen 4. OG und Amt für Städtebau 3. OG, Pionierstrasse 7, jeweils von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13.30 bis 17.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr / 13:30 bis 16.00 Uhr;
Rechtliche Hinweise:
Jede Person kann Einwendungen gegen die Zonenplanänderung und den öffentlichen Gestaltungsplan samt Umweltverträglichkeitsbericht erheben. Diese sollen einen Antrag mit kurzer Begründung enthalten. Die Einwendungen sind bis zum 25. März 2025 (Poststempel) an das Amt für Städtebau, Pionierstrasse 7, 8403 Winterthur, einzureichen. Über die Einwendungen wird vom Stadtparlament im Rahmen des Festsetzungsverfahrens gesamthaft entschieden.