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Kredit für Planung des Bauprojekts der Winterthurer ARA

11.07.2022
Der Stadtrat hat einen Kredit von 5,5 Millionen Franken für die Planung einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen sowie die Erneuerung der Biologie- und der Filtrationsstufen der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Winterthur freigegeben und für gebunden erklärt.

Der Stadtrat hat einen Kredit von 5,5 Millionen Franken für die Planung einer zusätzlichen Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen sowie die Erneuerung der Biologie- und der Filtrationsstufen der Abwasserreinigungsanlage (ARA) in Winterthur freigegeben und für gebunden erklärt.

Die Winterthurer ARA hat heute einen guten Ausbaustandard. Die sich laufend verschärfende Gewässerschutzgesetzgebung, die Weiterentwicklung der Technik und der altersbedingte Ersatz gewisser Anlageteile verlangen dennoch hohe Investitionen in die ARA. Im Zentrum stehen die Werterhaltung der Anlage, betriebliche Verbesserungen und zusätzliche Massnahmen zum Grundwasserschutz. Die geplanten Um- und Neubauten in der ARA stellen mehrere Grossprojekte dar, die eng aufeinander abgestimmt und deren Realisierung unter Vollbetrieb erfolgen müssen. Mit dem aktuellen Beschluss hat der Stadtrat die Planung des konkreten Bauprojektes für die Erstellung einer neuen, fünften Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen sowie die Erneuerung der Reinigungsstufen «Biologie» und «Filtration» freigegeben.

Zusätzliche Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen

Herkömmliche Abwasserreinigungsanlagen können Mikroverunreinigungen nicht oder nur teilweise entfernen. Mit der fünften Reinigungsstufe können Mikroverunreinigungen (organische Spurenstoffe wie beispielsweise Rückstände von Medikamenten und hormonaktive Substanzen) eliminiert werden. Es handelt sich dabei um eine gesetzliche Vorgabe des Bundes und muss von den grössten Abwasserreinigungsanlagen in der Schweiz, darunter auch Winterthur, umgesetzt werden. Der Bund finanziert 75 Prozent der Erstinvestitionen für diese Reinigungsstufe mittels einer gesamtschweizerischen Abwasserabgabe.

Im erweiterten Vorprojekt der Winterthurer ARA für die neue zusätzliche Reinigungsstufe hat sich das Verfahren mit granulierter Aktivkohle durchgesetzt. Zur Umsetzung dieses Verfahrens ist ein Neubau innerhalb der Parzelle der ARA – jedoch ausserhalb der Zone für öffentliche Bauten – notwendig. Eine Zonenplanänderung wird deshalb derzeit zusammen mit dem Departement Bau vorbereitet. Auch die Reinigungsstufen «Biologie» und «Filtration» müssen erneuert werden. Der Kanton Zürich gibt vor, dass die Reinigungsleistung der Stufe Biologie für die Elimination von Nitrat auf 70 Prozent zu erhöhen ist. Die teilweise mehr als fünfzigjährigen Biologie- und Nachklärbecken müssen umgebaut und teilweise neu erstellt werden. Die neue Reinigungsstufe zur Elimination von Mikroverunreinigungen bedingt zudem unterschiedliche Umbauten und Anpassungen in der bestehenden Filtration. Es sind zusätzliche Filterbehälter erforderlich, die im heutigen Gebäude keinen Platz haben; daher wird dieses gegen Norden vergrössert.

Gesamtprojektleitung wird ausgeschrieben

Nebst der Kreditfreigabe für die Planung des Bauprojekts hat der Stadtrat auch das Submissionsverfahren und die Kriterien für die Vergabe der Gesamtprojektleitung (Generalplaner) genehmigt. Die Ausschreibung für die Beschaffung der Gesamtprojektleitung wird demnächst auf der Plattform Simap publiziert.

ARA-Grossprojekte für die nächsten Jahrzehnte
Die Um- und Neubauten in der Winterthurer ARA stellen mehrere Grossprojekte dar, die in Etappen und zwingend eng aufeinander abgestimmt erfolgen müssen, da gegenseitige Abhängigkeiten bestehen. Dazu gehören die zusätzliche Reinigungsstufe für die Elimination von Mikroverunreinigungen, der Neubau des Anlagenzulaufs und der Ausbau der Schlammbehandlung. Denn auch während der Bauarbeiten muss die Reinigung des Abwassers jederzeit gewährleistet werden. Obwohl die Bautätigkeit teilweise erst Mitte der 2030er Jahre und die Inbetriebnahme der neuen Schlammbehandlung als letztes Teilprojekt erst kurz vor dem Jahr 2040 erfolgen werden, muss aufgrund der hohen Komplexität und den langen Entscheidungswegen (Genehmigung von Bund und Kanton, Zonenplanänderung etc.) bereits jetzt mit der Planung und den ersten Arbeiten begonnen werden. Mit den geplanten Erweiterungen wird die Anlage für Zukunftshemen wie beispielsweise das Bevölkerungswachstum ausgerichtet und auf den aktuellsten Stand der Technik gebracht. Ziel ist es, die Anlagenkapazität bis ca. 2065 zu gewährleisten.

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