3D-Strassenlärmbelastungskataster
Mit dem 3D-Strassenlärmbelastungskataster können Planende und Interessierte einen Überblick über die Lärmbelastung an Gebäuden rund um verkehrsintensive Strassen in Winterthur erhalten.
Gestützt auf die Lärmschutzverordnung (LSV) und die kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) wurde für das Stadtgebiet von Winterthur ein Strassenlärmbelastungskataster erstellt. Diesen finden Sie im 3D-Stadtplan. Eine Beschreibung, wie dieser eingeblendet werden kann, finden Sie weiter unten.
Der 3D-Strassenlärmbelastungskataster gibt Auskunft über die Strassenlärmbelastung an automatisch generierten Berechnungspunkten an den Gebäudefassaden. Die angegebenen Lärmpegel am Tag (6 bis 22 Uhr) und in der Nacht (22 bis 6 Uhr) beziehen sich auf den Lärm an der Fassade der Gebäude. Gebäudeseitige Massnahmen, wie Schallschutzfenster, werden daher nicht berücksichtigt. Die Berechnungspunkte wurden automatisiert über die Fassaden der Gebäude verteilt und befinden sich nicht zwingend bei einem Fenster.
Zusätzlich zur Angabe des Lärmpegels wird im Kataster die Lärmempfindlichkeitsstufe, die für einen spezifischen Berechnungspunkt gilt, angezeigt. Basierend auf der Lärmempfindlichkeitsstufe wird eine Beurteilung abgegeben, ob der Immissionsgrenzwert bzw. der Alarmwert eingehalten oder überschritten ist. Es werden jeweils die Grenzwerte für Wohnnutzungen verwendet. Allfällige andere Nutzungen werden nicht berücksichtigt.
Bei Gebäuden, welche keine Berechnungspunkte haben, kann davon ausgegangen werden, dass keine Lärmbelastung durch Strassenverkehr vorliegt und die geltenden Grenzwerte eingehalten sind.
Der Strassenlärmbelastungskataster wurde mit anderen 3D-Gebäudedaten berechnet, als die im 3D-Stadtplan dargestellten Gebäude. Daher kann es zu Abweichungen zwischen den Berechnungspunkten und den im Stadtplan dargestellten Gebäuden kommen.
Planungs- und Baubewilligungsverfahren
Die angegebenen Lärmbelastungswerte können bei Bauprojekten erste Hinweise geben, ob der Strassenlärm problematisch ist. Bei Lärmgutachten sind die Lärmbelastungswerte aber weiterhin projektspezifisch zu ermitteln.
Einblenden im 3D-Stadtplan
Um den Strassenlärmbelastungskataster einzublenden, öffnen Sie die Layer-Liste am rechten oberen Rand. Danach klicken Sie auf den Layer «Strassenlärmbelastungskataster», um diesen sichtbar zu machen. Wählen Sie dann die Lärmbelastung am Tag oder in der Nacht aus.
Datenbeschrieb
Für die Berechnung der Lärmemissionen wurde das Berechnungsmodell sonROAD18 verwendet. Dabei wurde als Basis der Datensatz «Strassenlärm Istzustand» vom Kanton Zürich (Stand 2024) genutzt. Dieser Datensatz wurde dann mit den bereits rechtskräftig beschlossene Lärmschutzmassnahmen wie Temporeduktionen angepasst.
Das Gebäudemodell «swissBUILDINGS3D» wurde mit den Gebäudegrundrissen der amtlichen Vermessung verschnitten und diente als Grundlage für die Erstellung der automatisch generierten Fassadenpunkten. Dieses Gebäudemodell wurde 2019 mit Daten aus Überflügen erstellt. Um die Gebäude, die in der Zeit zwischen 2019 und 2024 abgerissen wurden, zu erkennen und aus dem Datensatz zu löschen, wurden die Gebäudemodelle mit den aktuellen Gebäudegrundrissen der amtlichen Vermessung verglichen. Für Neubauten, welche nicht Teil des swissBUILDINGS3D-Datensatzes sind, wurden mit den Gebäudegrundrissen der amtlichen Vermessung und den Angaben zur Stockwerkanzahl aus dem Gebäude- und Wohnungsregister ein simples Gebäudemodell erstellt.
Die Immissionen an den Berechnungspunkten wurden mittels Ausbreitungsmodell ISO 9613-2 im Programm «CadnaA» berechnet. Es wurden Reflexionen ersten Grades berücksichtigt wie auch die Wirkung von Bodenbedeckung, der Topografie und Hindernissen.
Im 3D-Stadtplan wird das Winterthurer 3D-Stadtmodell aus dem Jahr 2015 dargestellt. Da sich das zur Erstellung des Strassenlärmbelastungskataster verwendete Gebäudemodell vom 3D-Stadtmodell unterscheidet, wurden die Berechnungspunkte an die nächste Fassade des 3D-Stadtmodells verschoben. Dies verhindert, dass Berechnungspunkte durch die leicht unterschiedlichen Geometrien der Gebäude in den Fassaden verschwinden. Die Berechnungspunkte wurden um maximal 1 Meter verschoben, damit keine zu grosse Unstimmigkeit zwischen dem dargestellten Ort und dem Ort, an dem die Lärmbelastung berechnet wurde, entsteht.