Reklamen
Reklameanlagen und andere Aussenwerbungen wie Leuchtschriften, Schilder, Tafeln, Leuchtkästen, Megaposter, Plakate usw. bedürfen einer Bewilligung gemäss § 309 Abs. 1 lit. m Planungs- und Baugesetz (PBG).
Für Reklameanlagen und Aussenwerbungen steht Ihnen das Reklamegesuch als eFormular zur Verfügung.
Hilfestellung zum Bewilligungsverfahren (Bewilligungspflicht, Zuständigkeit, nötige Unterlagen, Beurteilungskriterien usw.) finden Sie in der Wegleitung zum Reklamegesuch, in den Richtlinien für Werbeanlagen und weiteren Merkblättern unter Formulare & Downloads in der Kategorie Reklamen.
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Hinweis: Auskünfte über den Aushang von Kleinplakaten erteilt die Abteilung Betrieb & Unterhalt, Telefon Zentrale: +41 52 267 55 09.