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Vornamen

Die Vornamen sind dem Zivilstandsamt mit der Geburtsanmeldung mitzuteilen. Die Erteilung des Vornamens obliegt den Eltern. Sie haben deshalb eine separate Erklärung mittels der grünen Namenskarte (Kantonsspital Winterthur) oder der im Namensteil der Geburtsanzeige (Hausgeburt) betreffend die Vornamensgebung abzugeben. Unterzeichnet nur die Mutter oder nur der Vater, darf von der Zustimmung des anderen Elternteils ausgegangen werden.

Sind die Eltern miteinander verheiratet, bestimmen sie die Vornamen des Kindes. Sind sie nicht miteinander verheiratet, bestimmt die Mutter die Vornamen des Kindes, sofern die Eltern die elterliche Sorge nicht gemeinsamen ausüben. 

Hinweis:

Die Wahl der Vornamen ist grundsätzlich frei. Vornamen, welche jedoch die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen, sind zurückzuweisen. Dies gilt insbesondere für Sachbegriffe, Ziffern und Symbole oder eine unverhältnismässig hohe Anzahl von Vornamen.

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