Geburt
Das Zivilstandsamt Winterthur ist zuständig für die Beurkundung von Geburten im Zivilstandsregister, sofern das Kind in Winterthur oder im Bezirk Winterthur geboren ist.
Falls die Eltern des neugeborenen Kindes nicht das Schweizer Bürgerrecht besitzen, sind für die Beurkundung allenfalls ausländische Dokumente notwendig.
Mehr Informationen dazu finden sie auf den folgenden Merkblättern auf deutsch und auf englisch.
Wichtige Hinweise
- Sind die Eltern nicht verheiratet, empfehlen wir eine Kindesanerkennung vorzunehmen.
- Erkundigen Sie sich vorgängig über die zur Beurkundung der Geburt notwendigen Dokumente.
- Benötigen sie zusätzliche Geburtsscheine, können diese via Onlineformular bestellt werden.