Kopfbereich

Direkter Zugriff

Willkommen in Winterthur.

Hauptnavigation

Remise Büelrain

Büelrainstrasse 14a, 8400 Winterthur

Remise Büelrain / Vorderansicht

Treppenhaus und Küche / allgemeine Nutzung

Raum 1, EG links / vermietet

Raum 2, EG rechts / aktuell ausgeschrieben

Raum 3 und 4, OG links / aktuell ausgeschrieben

Raum 5, OG rechts / vermietet

Raum 6, Dachgeschoss / vermietet

Raum 6, Dachgeschoss / vermietet

Das Amt für Kultur vergibt ab Januar 2026 Ateliers, Arbeits- und Produktionsräume an professionelle Kulturschaffende aus den Bereichen Bildende Kunst, Film, Fotografie, Design, Literatur, Musik, Performance und Tanz & Theater. Für diese Räume werden nur befristete Mietverträge mit einer Laufdauer von vier bis maximal fünf Jahren ausgestellt. Danach müssen die Mietobjekte zwingend neu ausgeschrieben werden. Eine kürzere Mietdauer kann in gut begründeten Fällen auch gewährt werden. 

Aktuelle Ausschreibung:
Zur Vermietung ab Juli 2026 (oder nach Vereinbarung)

Eine Besichtigung ist wie folgt möglich:
Dienstag, 30. Juni 2026 von 11.30 Uhr bis 13:30 Uhr (Anmeldung unter: kulturfoerderung@win.ch)

Formale Kriterien
Das Gesuch muss vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbenden müssen die folgenden formalen Kriterien erfüllen:

  • Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit im professionellen, kulturellen Bereich
  • Kein Zweitatelier in der Stadt Winterthur während der Mietdauer
  • Gesuche werden vom Amt für Kultur nur über das Online-Formular entgegengenommen

Ausschlusskriterien
Die Räume können nicht für einmalige Anlässe (wie z.B. Konzerte/Ausstellungen/Aufführungen) gemietet werden, sondern werden ausschliesslich als Arbeitsort für Kulturschaffende für eine befristete Dauer vermietet. Eine rein kommerzielle Nutzung ist ausgeschlossen. Zudem werden die Produktionsräume nicht zur reinen Büronutzung oder als Wohnraum vermietet. Aufgrund der baulichen Beschaffenheit sind die Räume nicht für Bandproben o.ä. Die Räumlichkeiten können durch mehrere Personen genutzt werden, dies muss aber in der Bewerbung aufgeführt sein. Eine Untermiete nach dem Vergabeprozess ist nicht zulässig. geeignet.

Bewerbungsunterlagen
Interessierte Kulturschaffenden reichen über das Online-Formular (zusammengefasst als ein PDF-Dokument) folgende Unterlagen ein:

  • Motivationsschreiben (künstlerische Pläne, Raumbedarf)
  • Lebenslauf (Ausbildung, bisherige Tätigkeit, Stipendien, Auszeichnungen)
  • Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens (Ausstellungs- und Publikationslisten, Konzerttätigkeit, Veranstaltungen, Veröffentlichung von Tonträgern, Werklisten, Foto-, Video- oder Audiodokumentation etc.)

Vergabeprozess
Die eingegangenen Bewerbungen werden von Fachpersonen des Amts für Kultur geprüft. Dabei orientieren sie sich an den Grundlagen (formale und inhaltliche Kriterien) der Projektförderung, welche in den Richtlinien und dem Merkblatt des Amts für Kultur festgelegt sind.

Der Eingabeschluss ist der 15. Juli 2026.

Die Jurierung erfolgt bis spätestens Ende Juli 2026.

Weitere Informationen.

Kontakt

Simone Reutlinger Telefon 052 267 51 94

Fusszeile