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Öffentliche Räume - Nutzungsbewilligungen

Wie können welche öffentlichen Plätze oder Parkanlagen in der Stadt Winterthur genutzt werden? Und wo erhalte ich die entsprechende Bewilligung für Veranstaltungen und Anlässe im öffentlichen Raum? Der «Stadtplan der Nutzungen» bietet einen Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten wichtiger öffentlicher Räume. Die Verwaltungspolizei ist als «One Stop Shop» für Veranstaltungsgesuche bzw. Veranstaltungsbewilligungen im öffentlichen Raum zuständig, alle notwendigen Gesuchsformulare sind elektronisch verfügbar.

Bild eines Anlasses in einem Winterthurer Park
Bild Legende:

Der Stadtrat hat im Dezember 2022 das «Nutzungskonzept öffentliche Räume Stadt Winterthur» mit zwölf Leitsätzen für die Nutzung des öffentlichen Raumes verabschiedet. Sie sind ein Bekenntnis zur aktiven und vielseitigen Nutzung der öffentlichen Räume in unserer Stadt. Um diese Leitsätze zu leben, gibt ein virtueller «Stadtplan der Nutzungen» einen Überblick über spezifische Nutzungsmöglichkeiten wichtiger öffentlicher Räume.  

Leitsätze zur Nutzung des öffentlichen Raums

Allen öffentlichen Räumen ist gemeinsam, dass sie ein Angebot beherbergen können und von ganz unterschiedlichen Gruppen vielfältig genutzt werden. Das ist erwünscht und braucht einen Interessensausgleich zwischen ruhigen, eher unbeachteten und lauten, lebendigen Nutzungen. Städtische Institutionen wie Altersheime, Bibliotheken etc. sind mit dem sie umgebenden Freiraum optimal verknüpft und leisten einen aktiven Beitrag an einen attraktiven öffentlichen Raum. Nutzungen im öffentlichen und im öffentlich nutzbaren privaten Raum werden integral betrachtet.

Öffentliche Räume haben eine hohe Aufenthaltsqualität und unterstützen dadurch vielseitige Nutzungen. Permanente und temporäre gute Gestaltungen sind abgestimmt auf die Nutzung und schaffen eine ortspezifische Identität. Bei der Planung wird der künftige Unterhaltsaufwand mitberücksichtigt und den Unterhaltsbetrieben die notwendigen Finanzen zugesprochen, sodass die Unterhaltsleistungen nachhaltig zu einer hohen Qualität der öffentlichen Räume beitragen. Erhöhter Unterhaltsaufwand aufgrund intensiver Nutzung ist grundsätzlich steuerfinanziert und wird, wo sinnvoll und möglich, verursachergerecht verrechnet. Erhobene Nutzungsgebühren werden der zuständigen Unterhaltsorganisation gutgeschrieben.

Der öffentliche Raum dient der ganzen Bevölkerung unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft. Öffentliche Räume stehen grundsätzlich allen Menschen zur Verfügung, auch wenn sich einzelne Gruppen mit einem Raum besonders identifizieren und ihn temporär aneignen. Die öffentlichen Räume sind wichtige Orte der Integration und des Gemeinsinns.

In Zukunft wird es in Winterthur mehr alte Menschen geben. Im Alter gewinnt die nahräumliche Umgebung an Bedeutung. Damit ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität den öffentlichen Raum als Aufenthalts- und Begegnungsort nutzen können, ist dieser altersfreundlich und weitgehend hindernisfrei gestaltet

Es gibt in Winterthur zukünftig mehr Kinder und Jugendliche. Für sie sind öffentliche Räume wichtige Bildungsräume und für ihre Entwicklung bedeutende Bestandteile ihrer Lebenswelt. Sie eignen sich Räume in der Regel selbständig an. Entstehen dabei Reibungspunkte, so werden diese als Chance für den Aushandlungsprozess zwischen den Generationen angesehen.

Das Besuchen oder die ehrenamtliche Mitarbeit an Grossveranstaltungen wie den Musikfestwochen ist für Winterthur ein Ausdruck von Lebensqualität und Zugehörigkeit. Die Unterstützung und enge Begleitung von Grossveranstaltungen ist eine Chance, sich über die Stadtgrenzen hinaus als attraktive Stadt zu positionieren. Unter Grossveranstaltungen werden kommerzielle oder gemeinnützige Anlässe verstanden, die identitätsstiftend sind und niederschwellig besucht werden können.

Winterthur verfügt über viel Wald, der stark mit dem urbanen Raum verflochten ist und von der Bevölkerung teils intensiv zur Erholung genutzt wird. Die Erholungsnutzung des Waldes wird wenn möglich durch geeignete Gestaltung und durch Ausstattung mit Wegen und wenigen Infrastrukturen anstatt durch Gebote und Verbote gelenkt. Fauna und Flora behalten ausreichend ruhige Räume für ihre Regeneration.

Schul- und Sportanlagen sind grosse Freiflächen, die vielseitig genutzt werden. Oft haben diese Anlagen lokal eine grosse Bedeutung und können insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtige Bezugsorte sein.

Die Altstadt weist die höchste Dichte verschiedenartiger Nutzungen in teils unterschiedlichen öffentlichen Räumen auf. Es gibt zahlreiche Anspruchsgruppen und einen gut strukturierten Dialog über Nutzungsfragen. Neben der Altstadt wird das Sulzer-Areal Stadtmitte zunehmend wichtig, womit neue öffentliche Räume für verschiedene Nutzungen im Stadtzentrum entstehen. Ein Miteinander von Wohnen, Gewerbe und intensiver Nutzung der öffentlichen Räume sind Ausdruck dieses lebendigen Zentrums. 

Der moderne Eulachpark steht als Leuchtturm in einem sich rasant entwickelnden Stadtteil. Der historische Stadtgarten ist im Zentrum die wichtigste Grünanlage. Beide Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur Winterthurer Identität und sind aufgrund ihrer Weitläufigkeit Anziehungspunkte für Freizeit und Erholung, was zu einer grossen Lebendigkeit und intensiven Nutzung führt, die willkommen ist. 

Es werden Nutzungsmöglichkeiten kommuniziert, sodass auf ortspezifische Nutzungsordnungen weitgehend verzichtet werden kann. Dazu dienen in erster Linie Nutzungsbeschriebe, die möglichst viele öffentliche Räume beschreiben und auf einer Website einfach zugänglich sind. Ortspezifische Hausordnungen sind möglich, sollen aber zurückhaltend eingesetzt werden, sodass die Regelungsdichte möglichst geringgehalten werden kann.

Die Verwaltungspolizei ist als Leitbehörde eingesetzt und fungiert weitgehend als „one-stop-shop“. Für die Öffentlichkeit und die Nutzenden ist eine Ansprechstelle wichtig, weil die Zuständigkeitsgrenzen in der Realität oft nicht erkennbar sind. Ein transparentes Verfahren koordiniert die Anliegen der Bevölkerung und der Verwaltungsstellen.

 

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