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Grundlagen Wildtierhaltung

Die Leitung des Wildparks Bruderhaus orientiert sich bezüglich Ethik und Tierschutz an der Strategie des Weltverbandes der Zoos und Aquarien WAZA, an publizierten Standards von Tierschutzorganisationen sowie am aktuellen Stand des Wissens und der Forschung.

  • Tiere werden möglichst so gehalten, dass sie ihre natürlichen Verhaltensweisen möglichst ausleben können. Dazu gehört auch der ganze Funktionskreis der Fortpflanzung, der mit Balz, Paarbildung, Mutter-Kind-Bindung und Sozialisation der Jungtiere positive Auswirkungen auf die Individuen hat und ihr Leben bereichert.
  • Lebendfütterung zum Ausleben des Jagdverhaltens der Raubtiere wird im Wildpark Bruderhaus nicht betrieben. Futtertiere werden möglichst schnell, schmerzlos und stressfrei getötet und tot verfüttert.

Die Tierbestandesregulierung in der freien Wildbahn erfolgt durch Feinde, Konkurrenz, Krankheiten, Nahrungsmangel und Abwanderung. Die Population steht in einem natürlichen Gleichgewicht mit ihrem Lebensraum. In der Gehegehaltung fehlt diese natürliche Bestandesregulierung. Es liegt in der Verantwortung der Gehegebetreiber, die Grösse ihres Tierbestands zu regulieren. Der Wildpark Bruderhaus geht dabei nach folgenden Grundätzen vor:

  • In erster Priorität wird versucht, Tiere in Auswilderungsprojekten, Erhaltungszuchtprogrammen oder in anderen Wildparks mit artgerechter Tierhaltung zu platzieren. (Der Wildpark Bruderhaus ist an drei Europäischen Erhaltungszuchtprogrammen (EEP's) und verschiedenen Auswilderungsprojekten beteiligt.)
  • Wo die Platzierung von Tieren nicht möglich ist, wird die Nachzucht von überzähligen Tieren durch einen zeitweiligen oder dauerhaften Ausschluss der Fortpflanzung auf ein Minimum beschränkt. Dies erfolgt durch Sterilisation oder Haltung von gleichgeschlechtlichen Gruppen. Diese Massnahme steht in Widerspruch zur artgerechten Tierhaltung, welche das Zulassen von Paarungs- und Aufzuchtverhalten fordert, und wird nur bei einzelnen Arten angewandt (z.B. Wolf, Luchs).

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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