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Gebäudebrüter

Informationen zu Gebäudebrütern (Arten, Schutz)

Gebäudebrüter sind Tiere, die an oder in menschlichen Bauten nisten, zum Beispiel Segler, Schwalben und Dohlen. Diese Vogelarten zeigen eine grosse Brutplatztreue und müssen daher bei Um- und Neubauten geschützt werden.

Mehlschwalbennester an einem Gebäude
Bild Legende:
Kunstnester von Mehlschwalben an einem Gebäude.

Was sind Gebäudebrüter?

Ursprünglich nutzten gebäudebrütende Arten meist Felsen, Höhlen oder alte Bäume als Brutstandort. Dank einer grossen Anpassungsfähigkeit konnten einige Arten als Kulturfolger in den sich ausbreitenden menschlichen Siedlungen einen Ersatzlebensraum finden.

Möglich Niststandorte an einem Gebäude sind Dachvorsprünge, Dachböden, Rolladenkästen oder Fassadenritzen. Die Populationen mancher gebäudebrütenden Vogelarten sind in den letzten Jahren stark geschrumpft, weil Gebäude mit Nistplätzen abgerissen wurden und neue Gebäude weniger Strukturen aufweisen.

Gesetzlicher Schutz

Während der Brutzeit gilt ein absoluter Schutz des Brutgeschäfts. Störende Eingriffe wie zum Beispiel die Installation von Baugerüsten sind dann verboten. Ausnahmebewilligungen sind nur in begründeten Einzelfällen durch den Kanton möglich. 

Im Kanton Zürich wurde der Beginn der Brutzeit mit dem ersten Anflug der Nester festgelegt. Werden nach Eintreffen der Vögel aus dem Winterquartier die Nester entfernt, oder wird der Anflug zum Nest nachträglich verhindert, gilt dies als Störung des Brutgeschäftes und ist strafbar.

Die Nester von geschützten Arten wie Seglern und Schwalben sind als Naturschutzobjekte auch ausserhalb der Brutzeit geschützt. Bei Eingriffen an solchen Gebäuden im Winterhalbjahr (Sanierungen, Umbauten, Abrisse) müssen Ersatz- oder Wiederherstellungsmassnahmen getroffen werden.

Ein kantonales Merkblatt fasst die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zum Schutz der Gebäudebrüter zusammen.

Hier finden Sie die Übersichtskarte der Gebäudebrüter.

Zusammenleben

Mehlschwalbennester mit Kotbrett
Bild Legende:
Mehlschwalbennest mit Kotbrett. © adrian.benko, Wikimedia

Die meisten gebäudebrütenden Arten leben beinahe unbemerkt neben uns Menschen. Konflikte treten am ehesten dort auf, wo Kotverschmutzungen ein hygienisches Problem darstellen. Dies lässt sich meist einfach lösen, beispielsweise mit der Montage von Kotbrettern oder künstlichen Nisthilfen.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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