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Naturschutzleitbild

Auf Grund ständig steigender Nutzungsansprüche und Nutzungsintensivierungen durch den Menschen wird die "Natur" immer weiter zurückgedrängt. Die Anliegen des Naturschutzes stehen häufig im Konflikt mit den Interessen der Stadtentwicklung, der Land- und Forstwirtschaft, dem Verkehr und der Erholung. Naturnahe Räume sind aber nicht zuletzt für den Menschen von grosser Bedeutung - sowohl in der Stadt als auch im Kulturland und im Wald.

Aus diesem Grund hat das Departement Technische Betriebe ein Naturschutz-Leitbild erarbeitet. Es ist eine Absichtserklärung für die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz. Gleichzeitig ermöglicht das Leitbild Interessierten und betroffenen Kreisen die Orientierung über die Ziele. Das Leitbild wurde vom Stadtrat 1993 in zustimmendem Sinne zur Kenntnis genommen.

Das Naturschutzleitbild ist nachfolgend als Zusammenfassung wiedergegeben. Es kann in ausführlicher, gedruckter Form bei Stadtgrün Winterthur bezogen werden.

Übergeordnetes Ziel des Naturschutzleitbildes

Das Naturschutzleitbild hat das übergeordnete Ziel, die Natur und Landschaft Winterthurs zu erhalten und zu entwickeln. Dadurch sollen einheimische Arten-, Biotop- und Erlebnisvielfalt erhöht werden und bedrohte Arten erhalten bleiben. 

Dieses Ziel wird mit  Unterstützung der Bevölkerung und unter Berücksichtigung der spezifischen Situation Winterthurs verfolgt.

Ziele im Siedlungsgebiet

Das Siedlungsgebiet wird als Teilbereich des gesamten Lebensraumes für Pflanzen und Tieren erhalten und aufgewertet. 

Im unmittelbaren Wohn- und Arbeitsumfeld bleiben vielfältig nutz- und erlebbare Freiräume erhalten und werden neu erschaffen.

Dies erfolgt beispielsweise durch die Erhaltung und Erhöhung des Baumbestandes oder die naturnahe Gestaltung und Pflege privater und öffentlicher Grünflächen.

Ziele im Kulturland

Der Boden als Grundlage der Nahrungsmittel-produktion bleibt flächenmässig weitgehend erhalten, seine Qualität wird mit natürlichen Mitteln gefördert. 

Das Landwirtschafts-gebiet wird um-weltschonend bewirtschaftet und bietet genügend geeignete Lebens-räume für die einheimische Tier- und Pflanzenwelt.

Der ländliche Raum ist Teil einer attraktiven Erholungslandschaft. 

Im Landwirtschaftsgebiet entwickelt die Bevölkerung wieder Bezug zur Nahrungsmittelproduktion und zu den Produzenten.

Ziele für die Wälder

Die Artenvielfalt aller natürlich vorkommenden Waldgesellschaften und Waldformationen in flächendeckend naturnahen Wäldern bleibt erhalten. 

Forstdienste, Waldbesitzer und Öffentlichkeit haben in Bezug auf Naturschutz und Ökologie im Wald einen hohen Informationsstand.

Ziele für die Gewässer

Für landschafts-typische Fliessgewässer wird ein zusammen-hängendes Netz geschaffen.

Naturnahe Strukturen zur Förderung von Pflanzen- und Tierarten, die an Gewässer und Gewässersäume gebunden sind, bleiben erhalten respektive werden wieder hergestellt. 

In der Siedlungsplanung werden räumliche Ansprüche naturnaher Gewässer berücksichtigt.

Priorität der Massnahmen

Angesichts der akuten Lage sind viele Massnahmen dringlich; es gibt aber sowohl sachlich als auch im Hinblick auf die vorhandenen Möglichkeiten der Stadtverwaltung eine klare Rangfolge:

  1. Bestehendes erhalten und sichern
  2. Bestehendes aufwerten und ergänzen
  3. Renaturieren und Neues schaffen

Naturschutz in der Verwaltung

Natur- und Landschaftsschutz als Teilbereich des Umweltschutzes ist grundsätzlich eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft, die nur beschränkt an die städtische Verwaltung delegiert werden kann. Aufgrund des grossen Landbesitzes der Stadt Winterthur nimmt die Verwaltung jedoch eine Schlüsselposition ein. Der Stadtrat legt deshalb folgende Grundsätze fest: 

Naturschutz ist eine Aufgabe aller Ämter, die siedlungs- und landschaftsbeeinflussende Tätigkeiten ausüben. 

Innerhalb der Verwaltung wirkt die Fachstelle Naturschutz koordinierend. 

Die Massnahmen auf städtischem Grundbesitz sollen als Vorbild für Private dienen. 

Eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit ist als integrierter Bestandteil moderner Naturschutzarbeit zu verstehen.

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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