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Baumpflege und Vogelschutz

Merkblatt zum Thema Vogelschutz bei der Baumpflege

Baumpflege im Sommer

Vor allem im Sommerhalbjahr können Baumpflegearbeiten den Bruterfolg der Vögel stören. Gemäss Kantonalem Gesetz über Jagd und Vogelschutz vom Kanton Zürich ist die Brut der Vögel zu schützen. Es wird deshalb empfohlen, Baumpflegearbeiten auf das Winterhalbjahr zu verschieben. In dieser Zeit sind nur einzelne Vogelarten am brüten und die Nester sind in der Regel besser erkennbar.

Dieses Merkblatt bietet eine Hilfestellung, wie während der Baumpflege der Vogelschutz gewährleistet werden kann.

Merkblatt Vogelschutz und Baumpflege

Merkblatt Vogelschutz und Baumpflege
Typ Titel
Baumpflege und Vogelschutz

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtgrün Winterthur Telefon +41 52 267 30 00

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