Psychotherapie
Um sich altersentsprechend zu entwickeln, müssen sich Schülerinnen und Schüler im familiären und schulischen Umfeld der Situation angepasst verhalten und am Unterricht teilhaben können. Ist diese Entwicklung gefährdet, besteht im Kanton Zürich im Rahmen des Sonderpädagogischen Angebots der Volksschule die schulisch indizierte Psychotherapie.
Eine schulische Indikation, wird ausschliesslich durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) festgestellt und ist gegeben wenn:
- das schulische Fortkommen durch problematisches Verhalten gefährdet ist
- negative Auswirkungen auf den Umgang mit Anforderungen im schulischen Alltag bestehen
- die Klasse oder der Unterricht deutlich belastet werden
Die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind zur Zusammenarbeit mit der Schule verpflichtet und arbeiten neben der unmittelbaren Arbeit mit der Schülerin oder dem Schüler verbindlich mit Eltern und Lehrpersonen zusammen. Eine zu Beginn der Massnahme unterzeichnete Schweigepflichtentbindung ermöglicht den Austausch über die schulisch relevanten Themen.
Die Durchführung schulisch indizierter Psychotherapien erfolgt durch eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Bewilligung der Gesundheitsdirektion zur fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung («Praxisbewilligung»). Die Abteilung Therapien erteilt aufgrund eines Antrags durch den SPD den Auftrag und übernimmt die Finanzierung der Therapie. In der Regel ist diese auf 40 Stunden Therapie plus 15 Stunden für Vernetzung und Administration beschränkt.