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Städtische Stipendien / Ausbildungsbeiträge

Hat der Kanton Ihr Gesuch für eine Aus- oder Weiterbildung abgelehnt, können Sie Ihren Antrag an die Städtische Stipendienstelle einreichen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung in Winterthur wohnen.Das schriftliche Gesuch mit folgenden Beilagen:Persönliches MotivationsschreibenLebenslauf und WohnsituationBericht zur bisherigen und geplanten AusbildungFinanzplan/BudgetbedarfSteuererklärungBestätigung des Stipendienentscheides vom Kanton Zürichsenden Sie an das:Departement Schule und Sport, Zentrale Dienste, Stipendienstelle, 8403 Winterthur.Information betreffend den kantonalen Stipendien finden Sie unter:http://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/home.htmlBitte beachten Sie:Die Wartezeit für kantonale Stipendienentscheide kann mehrere Monate dauernDie Stadt übernimmt keine Bevorschussung von kantonalen Ausbildungsbeiträgen

Hat der Kanton Ihr Gesuch für eine Aus- oder Weiterbildung abgelehnt, können Sie Ihren Antrag an die Städtische Stipendienstelle einreichen. Voraussetzung ist, dass Sie bereits zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung in Winterthur wohnen.

Das schriftliche Gesuch mit folgenden Beilagen:

  • Persönliches Motivationsschreiben
  • Lebenslauf und Wohnsituation
  • Bericht zur bisherigen und geplanten Ausbildung
  • Finanzplan/Budgetbedarf
  • Steuererklärung
  • Bestätigung des Stipendienentscheides vom Kanton Zürich

senden Sie an das:
Departement Schule und Sport, Abteilung Finanzen, Stipendienstelle, 8403 Winterthur.

Information betreffend den kantonalen Stipendien finden Sie unter:

 www.ajb.zh.ch

Bitte beachten Sie:

  • Die Wartezeit für kantonale Stipendienentscheide kann mehrere Monate dauern
  • Die Stadt übernimmt keine Bevorschussung von kantonalen Ausbildungsbeiträgen

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