Kindergartenstufe
Obligatorische ärztliche Untersuchung auf Kindergartenstufe
Die Gesundheitsvorsorge ist ein wichtiges Anliegen der Schule. Um diese Vorsorge zu gewährleisten, sieht das Gesetz für jedes Kind bei Eintritt in den Kindergarten eine ärztliche Untersuchung bei Ihrer Privatärztin oder Ihrem Privatarzt (Kinder- oder Hausarzt) vor. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin. Um von eventuell nötigen Massnahmen frühzeitig zu profitieren, sollte die Untersuchung im ersten Kindergartenjahr stattfinden.
Untersucht werden:
- Entwicklungsbeurteilung des Kindes
- Seh- und Hörfunktion
- Kontrolle Impfstatus / Impfempfehlung
- Messen von Grösse und Gewicht
Unterlagen für den Besuch bei Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt
- Formular «Bestätigung der Ärztin / des Arztes über stattgefundene Untersuchung»
- Impfausweis
- Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt, welche Ergebnisse der Untersuchung für den Kindergarten wichtig sind und Sie der Lehrperson mitteilen sollen
Nach der Untersuchung
- Senden Sie gleich nach der Untersuchung die durch Ihre Ärztin / Ihren Arzt ausgefüllte Bestätigung an den Schulärztlichen Dienst
- Bitte informieren Sie die Lehrperson Ihres Kindes über wichtige Ergebnisse. Diese kann dann nötige Massnahmen treffen, die für Ihr Kind von Vorteil sind
Die Vorsorgeuntersuchung im Kindergartenalter wird über Ihre Krankenkasse abgerechnet.
Falls Ihr Kind keine Ärztin oder keinen Arzt hat, sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung behilflich. Bitte melden Sie sich telefonisch bei uns.
Typ | Titel |
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Obligatorische ärztliche Untersuchung auf Kindergartenstufe |