Wie begleite ich mein Kind?
Nutzungsvereinbarung
Sie und Ihr Kind haben beim Erhalt des Tablets eine Nutzungsvereinbarung unterschrieben. Mit der Vereinbarung soll den Jugendlichen bewusst gemacht werden, dass es im Umgang mit den digitalen Geräten Regeln gibt, die wir Erwachsenen vorgeben und von den jungen Menschen einfordern.
Das Tablet zu Hause
Bitte unterstützen Sie die Schule bei der Einhaltung dieser Regeln, wenn Ihr Kind das Tablet für die Aufgaben nach Hause nimmt.
Sprechen Sie mit Ihrem Kind über diese Themen:
- Das Tablet, Netzteil, Stift und Tastatur werden mit Sorgfalt behandelt.
- Die Zugangsdaten sind persönlich und dürfen niemandem weitergegeben werden.
- Im Internet und auf Snapchat, Instagram, und wie die sozialen Medien alle heissen, gelten die gleichen Regeln des Anstands und Respekts wie überall im Leben: Wir sind fair zueinander, tragen Sorge zur Privatsphäre der Mitschülerinnen und Mitschüler und halten die Persönlichkeitsrechte ein.
- Wir gehen gegen Cyber-Mobbing vor und sind fair zu Mitschülerinnen und Mitschülern.
- Es gilt das Urheberrecht: Arbeiten von Klassenkolleginnen und -kollegen werden nicht geändert, kopiert, verschoben oder gelöscht.
Nachtruhe
Es ist nicht sinnvoll, wenn die Geräte über Nacht im Schlafzimmer der Jugendlichen sind. Das Tablet muss ausserdem stets vollständig aufgeladen in die Schule zurückkommen.
Bestimmen Sie deshalb mit Ihrem Kind einen Ort in einem gemeinsamen Raum, zum Beispiel im Wohnzimmer, wo das Gerät über Nacht aufgeladen werden kann. Wieso nicht auch die Geräte der Eltern am selben Ort aufladen?
Mediennutzungsvertrag für daheim
Bei der Erziehung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von digitalen Geräten, kann es helfen, wenn Sie die Regeln in einem Vertrag festhalten.
Auf der Website https://www.mediennutzungsvertrag.de finden Sie eine Vorlage, die Sie gemeinsam mit Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn ganz individuell ausfüllen können. Dabei können Sie bildschirmfreie Zeiten festlegen, Verhaltensregeln abmachen, Regeln zum Gamen vereinbaren usw.