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Kommunale Änderungen im Einbürgerungsbereich

15.12.2017
In der Stadt Winterthur ist ab Mai 2018 nur noch der Stadtrat für Einbürgerungen zu-ständig. Auf den gleichen Zeitpunkt hin wird ein schriftlicher Staatskundetest einge-führt, der die bisherige Befragung durch die Bürgerrechtskommission ersetzt.

In der Stadt Winterthur ist ab Mai 2018 nur noch der Stadtrat für Einbürgerungen zuständig. Auf den gleichen Zeitpunkt hin wird ein schriftlicher Staatskundetest eingeführt, der die bisherige Befragung durch die Bürgerrechtskommission ersetzt.

Die Winterthurer Stimmbevölkerung hat am 24. September 2017 mit über 75 Prozent Zustimmung entschieden, diverse Änderungen im kommunalen Einbürgerungsrecht vorzunehmen. So wird ab Mitte Mai 2018 ausschliesslich der Stadtrat für die Erteilung des Winterthurer Bürgerrechts zuständig sein. Das Parlament wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über Einbürgerungen entscheiden. Dazu gehört auch, dass die städtische Bürgerrechtskommission abgeschafft wird, die bisher für die Befragung von einbürgerungswilligen Personen zuständig war. Neu schreibt die Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vor, dass anstelle dieser Befragung ein schriftlicher Staatskundetest abzulegen ist. Die meisten Gemeinden um Winterthur führen bereits seit Jahren solche Tests durch. Mit der Absolvierung dieses Tests weisen Einbürgerungswillige nach, dass sie über genügend Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse in der Schweiz, im Kanton Zürich und in Winterthur verfügen. Die Stadt Winterthur lässt die Staatskundetests bei der Winterthurer Schule für Wirtschaft & Sprachen (SWS), Technoparkstrasse 5, 8406 Winterthur, durchführen.

Dezember 2017 Stadtkanzlei Winterthur / Abteilung Einbürgerungen

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