Einbürgerung
Die Schweiz kennt das dreifache Bürgerrecht. Demzufolge ist jede Person zwingend Bürgerin bzw. Bürger einer Gemeinde, eines Kantons und der Schweiz. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen zur Erlangung des Winterthurer bzw. des Schweizer Bürgerrechts und die entsprechenden Kosten. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Chatbot
Haben Sie Fragen zum Einbürgerungsverfahren oder möchten Sie wissen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen? Unser Chatbot hilft Ihnen gerne weiter.
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Möchten Sie sich einbürgern lassen?
Das Schweizer Bürgerrecht können Sie durch die erleichterte oder durch die ordentliche Einbürgerung erlangen.
Wenn Sie bereits im Besitz des Schweizer Bürgerrechts sind, können Sie zusätzlich das Winterthurer Bürgerrecht erwerben.