Einbürgerung: Erleichterte Einbürgerung
Service nutzen
Bestellen Sie das Gesuchsformular direkt beim Staatssekretariats für Migration (SEM). Schreiben Sie eine Mail an ch@sem.admin.ch
Das Gesuchsformular für die Erleichterte Einbürgerung bekommen Sie auch am Schalter der Abteilung Einbürgerung, Stadtkanzlei.
Vorgehen
Voraussetzungen
Machen Sie den Self-Check auf der Website des Kantons Zürich. Dort sehen Sie, ob Sie sich einbürgern lassen können.
Benötigte Dokumente
Alle Dokumente, die Sie brauchen, finden Sie auf der Liste des Staatssekretariats für Migration (SEM).
Schritt für Schritt
Schritt 1:
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Schritt 2:
Beschaffen Sie die benötigten Dokumente.
Schritt 3:
Füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen Sie es ein. Senden Sie es per Post an das Staatssekretariat für Migration (SEM).
Schritt 4:
Ihr Gesuch wird dann geprüft. Das genaue Verfahren sehen Sie auf der Website des Kantons Zürich.
Schritt 5:
Sie bekommen dann Bescheid, ob Ihr Gesuch gutgeheissen oder abgelehnt wurde.
Kosten & Fristen
Die Kosten stehen im PDF-Dokument unten.
Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.
Weiterführende Informationen
Links von Bund und Kanton
Kontakt
Abteilung Einbürgerungen
Öffnungszeiten
| Montag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Dienstag | 11.00–14.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–10.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
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