Einbürgerung: Erleichterte Einbürgerung

Sie sind Ausländerin oder Ausländer und möchten sich einbürgern lassen? Wenn Sie z. B. Ehepartnerin oder Ehepartner von Schweizerinnen und Schweizern sind, gibt es für Sie die Erleichterte Einbürgerung.

Service nutzen

Bestellen Sie das Gesuchsformular direkt beim Staatssekretariats für Migration (SEM). Schreiben Sie eine Mail an ch@sem.admin.ch 

Das Gesuchsformular für die Erleichterte Einbürgerung bekommen Sie auch am Schalter der Abteilung Einbürgerung, Stadtkanzlei.

Vorgehen

Voraussetzungen

Machen Sie den Self-Check auf der Website des Kantons Zürich. Dort sehen Sie, ob Sie sich einbürgern lassen können. 

Benötigte Dokumente

Alle Dokumente, die Sie brauchen, finden Sie auf der Liste des Staatssekretariats für Migration (SEM). 

Schritt für Schritt

Schritt 1:
Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Schritt 2:
Beschaffen Sie die benötigten Dokumente. 

Schritt 3:
Füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen Sie es ein. Senden Sie es per Post an das Staatssekretariat für Migration (SEM). 

Schritt 4:
Ihr Gesuch wird dann geprüft. Das genaue Verfahren sehen Sie auf der Website des Kantons Zürich.

Schritt 5:
Sie bekommen dann Bescheid, ob Ihr Gesuch gutgeheissen oder abgelehnt wurde.

Kosten & Fristen

Die Kosten stehen im PDF-Dokument unten. 

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

Kontakt

Abteilung Einbürgerungen

Einbürgerungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag10.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Dienstag11.00–14.00 Uhr
Mittwoch08.00–10.00 Uhr
Donnerstag10.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitaggeschlossen
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