Einbürgerung: Winterthurer Bürgerrecht
Service nutzen
Reichen Sie das PDF-Formular bei der Abteilung Einbürgerungen der Stadtkanzlei ein.
Vorgehen
Voraussetzungen
Sie müssen bereits das Schweizer Bürgerrecht besitzen.
Einzelne Kantone schreiben vor, dass eine Person nur eine bestimmte Anzahl von Bürgerrechten haben darf. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren aktuellen Heimatgemeinden aus anderen Kantonen, ob Sie ein zusätzliches Bürgerrecht zulassen. Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Bürgerrechte.
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente müssen Sie mit Ihrem Gesuch einreichen:
Auszug aus dem Zivilstandsregister (zum Beispiel Familienausweis, Partnerschaftsausweis, Personenstandsausweis oder Ausweis über registrierten Familienstand). Abhängig von Ihrem Familienstand müssen Sie einen anderen Ausweis einreichen. Welchen Sie genau einreichen müssen, lesen Sie im Gesuchsformular.
Die Dokumente erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Ihrer aktuellen Heimatgemeinde. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Strafregisterauszug (Privatauszug) für Personen ab 18 Jahren
Sie können ihn am Postschalter bestellen, oder Sie können ihn online bestellen. Er darf nicht älter als 3 Monate sein.
Schritt-für-Schritt
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Beschaffen Sie die benötigten Dokumente
- Füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen Sie es bei der Abteilung Einbürgerungen der Stadtkanzlei ein.
- Sie erhalten dann Bescheid, ob Ihr Gesuch gutgeheissen oder abgelehnt wurde.
Kosten & Fristen
Die Kosten erfahren Sie im Dokument unten.
Es kann bis zu 4 Monate dauern, bis Ihr Gesuch bearbeitet ist.
Kontakt
Abteilung Einbürgerungen
Öffnungszeiten
| Montag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Dienstag | 11.00–14.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–10.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
- Seite erstellt am
- Inhalt zuletzt aktualisiert am