Einbürgerung: Winterthurer Bürgerrecht

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, können Sie zusätzlich das Stadtbürgerrecht von Winterthur erhalten.

Service nutzen

Reichen Sie das PDF-Formular bei der Abteilung Einbürgerungen der Stadtkanzlei ein.

Vorgehen

Voraussetzungen

Sie müssen bereits das Schweizer Bürgerrecht besitzen.

Einzelne Kantone schreiben vor, dass eine Person nur eine bestimmte Anzahl von Bürgerrechten haben darf. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihren aktuellen Heimatgemeinden aus anderen Kantonen, ob Sie ein zusätzliches Bürgerrecht zulassen. Der Kanton Zürich erlaubt mehrere Bürgerrechte.

Benötigte Dokumente

Folgende Dokumente müssen Sie mit Ihrem Gesuch einreichen: 

  • Auszug aus dem Zivilstandsregister (zum Beispiel Familienausweis, Partnerschaftsausweis, Personenstandsausweis oder Ausweis über registrierten Familienstand). Abhängig von Ihrem Familienstand müssen Sie einen anderen Ausweis einreichen. Welchen Sie genau einreichen müssen, lesen Sie im Gesuchsformular. 

    Die Dokumente erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Ihrer aktuellen Heimatgemeinde. Sie dürfen nicht älter als 6 Monate sein.

       

  • Strafregisterauszug (Privatauszug) für Personen ab 18 Jahren

    Sie können ihn am Postschalter bestellen, oder Sie können ihn online bestellen. Er darf nicht älter als 3 Monate sein. 

Schritt-für-Schritt

  1. Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. 
  2. Beschaffen Sie die benötigten Dokumente
  3. Füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen Sie es bei der Abteilung Einbürgerungen der Stadtkanzlei ein. 
  4. Sie erhalten dann Bescheid, ob Ihr Gesuch gutgeheissen oder abgelehnt wurde. 

Kosten & Fristen

Die Kosten erfahren Sie im Dokument unten. 

Es kann bis zu 4 Monate dauern, bis Ihr Gesuch bearbeitet ist.

Kontakt

Abteilung Einbürgerungen

Einbürgerungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag10.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Dienstag11.00–14.00 Uhr
Mittwoch08.00–10.00 Uhr
Donnerstag10.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitaggeschlossen
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