Abteilung Einbürgerungen
Die Abteilung Einbürgerungen ist zuständig für die ordentliche und erleichterte Einbürgerung sowie die Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizern in das Winterthurer Bürgerrecht und die Entlassung aus dem Stadtbürgerrecht. Die Entscheidung trifft der Stadtrat. Die Abteilung ist Teil der Stadtkanzlei.
Auftrag
Die Abteilung Einbürgerungen bearbeitet Gesuche für die ordentliche und für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Zudem ist die Abteilung für Gesuche auf Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizern in das Winterthurer Bürgerrecht und die Entlassung aus dem Bürgerrecht zuständig. Der Stadtrat entscheidet über die Gesuche.
Unsere Themen
Statistiken
Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern ins Winterthurer Bürgerrecht
Kontakt
Abteilung Einbürgerungen
Einbürgerungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Dienstag | 11.00–14.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–10.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
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