Abteilung Einbürgerungen

Die Abteilung Einbürgerungen ist zuständig für die ordentliche und erleichterte Einbürgerung sowie die Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizern in das Winterthurer Bürgerrecht und die Entlassung aus dem Stadtbürgerrecht. Die Entscheidung trifft der Stadtrat. Die Abteilung ist Teil der Stadtkanzlei.

Auftrag

Die Abteilung Einbürgerungen bearbeitet Gesuche für die ordentliche und für die erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern. Zudem ist die Abteilung für Gesuche auf Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizern in das Winterthurer Bürgerrecht und die Entlassung aus dem Bürgerrecht zuständig. Der Stadtrat entscheidet über die Gesuche. 

Statistiken

Kontakt

Abteilung Einbürgerungen

Einbürgerungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur

Öffnungszeiten

Montag10.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Dienstag11.00–14.00 Uhr
Mittwoch08.00–10.00 Uhr
Donnerstag10.00–12.00,
13.30–17.00 Uhr
Freitaggeschlossen
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