Einbürgerungen
Das Schweizer Bürgerrecht
- Die Schweiz kennt das dreifache Bürgerrecht. Jede Person ist deshalb Bürgerin bzw. Bürger einer Gemeinde, eines Kantons und der Schweiz.
- Ausländerinnen und Ausländer können sich ordentlich oder erleichtert einbürgern lassen und so das Schweizer Bürgerrecht erlangen.
- Wenn Sie bereits im Besitz des Schweizer Bürgerrechts sind, können Sie zusätzlich das Winterthurer Bürgerrecht erwerben.
Einbürgerung von Ausländer:innen
Ausländer:innen können sich in der Schweiz einbürgern lassen. Möchten Sie herausfinden, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen? Nutzen Sie dazu den Self-Check des Kantons Zürich:
Ordentliche Einbürgerung
Im Normalfall findet Ihre Einbürgerung im ordentlichen Verfahren statt. Alle Informationen zur ordentlichen Einbürgerung finden Sie auf der Website des Kantons Zürich. Sie finden dort auch eine Erklärung in einfacher Sprache.
Erleichterte Einbürgerung
In einigen Fällen gilt für Ausländerinnen und Ausländer die erleichterte Einbürgerung. Am häufigsten ist das bei ausländischen Ehepartner:innen von Schweizer:innen der Fall.
Einbürgerung von Schweizer:innen
Schweizer:innen können sich in der Stadt Winterthur einbürgern lassen. Dadurch bekommen sie das Stadtbürgerrecht.
Entlassung aus dem Gemeindebürgerrecht
Sie können aus dem Gemeinde-Bürgerrecht der Stadt Winterthur entlassen werden.
Kosten
Die Kosten für eine Einbürgerung unterscheiden sich je nach Art des Verfahrens und Alter der gesuchstellenden Person. Dabei fallen Gebühren für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuchs bei der Stadt Winterthur, beim Kanton Zürich und beim Bund an.
Für diesen Inhalt zuständig
Abteilung Einbürgerungen
Öffnungszeiten
| Montag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Dienstag | 11.00–14.00 Uhr |
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| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
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