Entlassung aus dem Winterthurer Bürgerrecht
Wenn Sie nicht mehr das Bürgerrecht der Stadt Winterthur besitzen möchten, können Sie aus dem Stadtbürgerrecht entlassen werden. Wenn Sie im Kanton Zürich kein anderes Gemeindebürgerrecht haben, werden Sie automatisch auch aus dem Zürcher Kantonsbürgerrecht entlassen.
Service nutzen
Reichen Sie das PDF-Formular bei der Abteilung Einbürgerungen der Stadtkanzlei ein.
Vorgehen
Voraussetzungen
Sie haben ein Bürgerrecht von mindestens einer anderen Gemeinde in der Schweiz.
Benötigte Dokumente
Folgende Dokumente müssen Sie mit Ihrem Gesuch einreichen:
- Auszug aus dem Schweizerischen Zivilstandsregister: Diesen erhalten Sie beim Zivilstandsamt in Winterthur oder einer anderen aktuellen Heimatgemeinde. Er darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Zustimmungserklärung bei Kindern unter 18 Jahren
Schritt für Schritt
- Prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
- Beschaffen Sie die benötigten Dokumente
- Füllen Sie das Gesuchsformular aus und reichen Sie es bei der Abteilung Einbürgerungen der Stadtkanzlei ein.
- Sie erhalten dann Bescheid, ob Ihr Gesuch gutgeheissen oder abgelehnt wurde.
Kosten & Fristen
Die Kosten sehen Sie im PDF-Dokument.
Es kann bis zu 4 Monate dauern, bis Ihr Gesuch bearbeitet ist.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Abteilung Einbürgerungen
Einbürgerungen
Pionierstrasse 7
8403 Winterthur
Öffnungszeiten
| Montag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Dienstag | 11.00–14.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00–10.00 Uhr |
| Donnerstag | 10.00–12.00, 13.30–17.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
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