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Einbürgerung

Die Schweiz kennt das dreifache Bürgerrecht. Demzufolge ist jede Person zwingend Bürgerin bzw. Bürger  einer Gemeinde, eines Kantons und der Schweiz. Gerne informieren wir Sie über die Voraussetzungen zur Erlangung des Winterthurer bzw. des Schweizer Bürgerrechts und die entsprechenden Kosten. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Möchten Sie sich einbürgern lassen?

Das Schweizer Bürgerrecht können Sie durch die erleichterte oder durch die ordentliche Einbürgerung erlangen.

Wenn Sie bereits im Besitz des Schweizer Bürgerrechts sind, können Sie zusätzlich das Winterthurer Bürgerrecht erwerben.

Weitere Informationen.

Kontakt

Einbürgerungen Telefon +41 52 267 56 53

Der Einbürgerungs-Schalter ist am Mittwoch, dem 20. November, den ganzen Tag geschlossen.

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