Erleichterte Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Der häufigste Fall einer erleichterten Einbürgerung ist die Erteilung des Bürgerrechts an ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern.
Falls bei Ihnen kumulativ folgende Voraussetzungen zutreffen, findet Ihre Einbürgerung im erleichterten Verfahren statt:
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Seit mindestens 3 Jahren eheliche Gemeinschaft mit einer Schweizerbürgerin oder einem Schweizerbürger (sie bzw. er musste das Schweizer Bürgerrecht bereits im Zeitpunkt der Heirat besitzen).
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Insgesamt mindestens 5 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, davon 1 Jahr ununterbrochen vor Gesuchseinreichung.
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Gesicherter Lebensunterhalt (geregeltes Einkommen, kein Bezug Sozialhilfe, keine Steuerschulden etc.).
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Keine Einträge im Straf- und Betreibungsregister.
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Verständigung in einer Landessprache (mindestens B1 mündlich und A2 schriftlich).
- Respektierung der Werte der Bundesverfassung.
Kosten
Für die erleichterte Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern einer Schweizerin oder eines Schweizers erhebt einzig der Bund eine Gebühr (maximal Fr. 900.–). Kantonale oder städtische Gebühren fallen nicht an.
Gesuchsformular
Das Gesuchsformular erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (Link unten) oder am Schalter der Stadtkanzlei Winterthur, Abteilung Einbürgerung.
Weitere Informationen zur erleichterten Einbürgerung finden Sie hier:
- Staatssekretariat für Migration, erleichterte Einbürgerung